Neuzugang

19. Januar 2024

Vertragsexpertin verstärkt die Partnerschaft: Dr. Katrin Antonow wird Partnerin bei vBVH!

Fünf sind gut, sechs sind besser: Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unsere langjährige Kollegin Frau Dr. Katrin Antonow zum 1. Januar 2024 in die Partnerschaft unserer Kanzlei aufgenommen haben! Zukünftig wird sie ihre großartige Expertise und ihre energiegeladene Persönlichkeit nicht nur unseren Mandanten widmen, sondern auch die Arbeit „hinter den vBVH-Kulissen“ innerhalb der Partnerschaft bereichern.

Die Aufnahme von Katrin Antonow in die Partnerschaft war der konsequente und richtige Schritt, nachdem wir nunmehr schon eine ganze Weile höchst vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeiten und die Kanzlei gemeinsam haben wachsen sehen.

Katrin Antonow ist schon kurz nach der Kanzleigründung im Jahr 2012 nach einer Promotion im Datenschutzrecht, einer Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer renommierten Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz und einem mehrjährigen beruflichen Auslandsaufenthalt zu uns gestoßen und ist seit 2013 als Rechtsanwältin Teil des vBVH-Teams. Dabei hat sie sich mit erstaunlicher Schnelligkeit in die Untiefen des Energierechts eingearbeitet und schnell einen Interessenschwerpunkt in der vertraglichen Strukturierung von Erneuerbare-Energien-Projekten sowie der energierechtlichen Regulierung gefunden. So berät Frau Antonow seit mehr als 10 Jahren besonders intensiv zu vertraglichen und sonstigen Fragen der Flächensicherung, zu Kaufverträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen und ist eingebunden in entsprechenden DD-Prozessen, zu allen Fragen des Energie- und Stromsteuerrecht, sowie allgemein im Energierecht. Zudem baut Frau Antonow den Beratungsbereich der Wärmenutzung und der Umsetzung von innovativen Wärmeversorgungskonzepten unserer Kanzlei auf. Mit ihrer internationalen Erfahrung und gesegnet mit einer beneidenswerten Sprachbegabung, hat Frau Antonow dabei auch von Beginn an mehrsprachig beraten, was gerade auch unsere Mandantinnen und Mandanten aus dem Ausland zu schätzen wissen (und wir Kolleginnen und Kollegen gelegentlich auch, wenn wir ein fremdsprachiges Lektorat brauchen). Seit 2021 hatte Frau Dr. Antonow in unserer Kanzlei bereits höchst erfolgreich den Status des Counsels ausgefüllt.

Wir feiern die Aufnahme von Katrin Antonow in den Partnerkreis nicht nur aus professioneller, sondern auch aus persönlicher Sicht (und wir finden es außerdem super, dass sich so auch die Frauenquote in der Partnerschaft verdoppelt)! Uns verbindet bereits ein langer gemeinsamer Weg und umso mehr freuen wir uns auf das, was nun vor uns liegt: Mit nunmehr sechs Partnerinnen und Partnern sowie derzeit zehn angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (derzeit mit einem Kollegen im Counsel-Status) können wir unsere Mandantschaft bei den rechtlichen Herausforderungen der Energiewende fachlich auf höchstem Niveau unterstützen. Wir freuen uns sehr, künftig mit Frau Antonow auch als Partnerin zusammenzuarbeiten und vBVH gemeinsam weiter voranzubringen!