Erneuerbare Energien

Die schnellstmögliche Umstellung einer bislang zentralen fossilen auf eine dezentrale erneuerbare Energieversorgung ist alternativlos, herausfordernd und spannend, pulsierend vor Ideen und Innovationen. Nur wenn die Energiewende gelingt, können der Klimawandel nachhaltig gestoppt und die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Die Energiewende ist zu schaffen, ohne dass die Versorgungssicherheit oder unsere Volkswirtschaft in Gefahr gerät – davon sind wir überzeugt. Die damit verbundenen Herausforderungen sind enorm. Das gilt aber ebenso für die Chancen, die die Energiewende sowohl der Allgemeinheit als auch den Unternehmen bietet, die das Heft des Handelns in die Hand nehmen – unsere Mandanten. Wir verschaffen Ihnen den Durchblick im immer dichter werdenden Paragraphendschungel, machen Geschäftsmodelle rechtssicher und helfen Ihnen dabei, teure Irrwege zu vermeiden.

Sie sind im Bereich der erneuerbaren Energien tätig und suchen qualifizierte Unterstützung? Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne zu allen Rechtsfragen rund um erneuerbare Energien.

Energiehandel und Versorgung

Windenergie- und PV-Anlagen produzieren Strom, KWK-Anlagen Wärme, Power-to-Gas-Anlagen Wasserstoff und Biogasaufbereitungsanlagen Biomethan. Was aber tun mit der dezentral erzeugten Energie? Damit diese zum Letztverbraucher kommt, muss sie zwischen den verschiedenen Akteuren – Erzeuger, Händler und Letztverbraucher – gehandelt werden. Absatzmöglichkeiten und Liefermodelle sind dabei ebenso zahlreich wie verschieden. Es gibt dezentrale Ansätze wie das Wärme- und Stromcontracting, Mieterstrommodelle oder die Nahwärmelieferung, die regionale Grünstromvermarktung, die Direktvermarktung und den Biomethanhandel über das Netz, den Strom und Gashandel an der Börse, Energiederivate, Grünstromprodukte für Letztverbraucher, konventionelle Strom- oder Gasbezugsverträge, Grünstromzertifikate oder den Handel von Wasserstoff und Biomethan als Biokraftstoff.

Sie wissen nicht wohin mit Ihrer Energie oder brauchen Neue?

Gerne bringen wir unsere energierechtliche Expertise und unsere Marktkenntnis ein, wenn es gilt, den besten Vermarktungspfad für ihr Energieprodukt zu finden, neue Wege für die wirtschaftliche und ökologische Optimierung ihres Energiebedarfes zu identifizieren, innovative Handelsmodelle auf den Weg zu bringen, Verträge für den Stromeinkauf und Stromverkauf im b2b- und b2c-Bereich zu gestalten oder allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Stromlieferung an  Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe zu monitoren.

Bau, Umwelt und Infrastruktur

Soll ein Projekt zur Energieerzeugung, Energieweiterleitung oder Energieversorgung umgesetzt werden, macht dies stets bauliche Maßnahmen erforderlich. Anlagenbau, Netzanschluss, das Verlegen von Leitungen, oder die Errichtung von Versorgungseinrichtungen gehen immer auch mit Eingriffen in Natur und Landschaft, den Boden oder die vorhandene Infrastruktur einher. Deshalb unterliegen Energieprojekte jeder Art strengen regulatorischen Vorgaben, deren genauen Kenntnisse und Berücksichtigung von den ersten Planungsschritten wesentlich für den Erfolg eines Projektes sind.

Egal ob es sich um einen Windpark handelt, die Entwicklung eines Wohnquartiers, Speicherprojekte oder Mobilitätslösungen wie Schnellladesäulen, oftmals greifen bereits im Planungsstadium gesetzliche Vorgaben, z.B. zur rechtzeitigen Beteiligung aller betroffenen Akteure, immer ist aber auch bei fehlenden gesetzlichen Zwängen eine gute Projektplanung die halbe Miete. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind dabei neben der Vorhabenplanung selbst, insbesondere auch die richtige und zielführende Nutzung der planungsrechtlichen Instrumentarien in Bauleitplanung, Raumordnungsplanung und Fachplanung.

Sie planen einen Bau- oder Infrastrukturprojekt? Wir bieten eine umfassende rechtliche Begleitung für alle Arten von Projekten vom Windpark bis zum Quartier und unterstützen Sie gerne mit unserer rechtlichen Expertise und Erfahrung zu allen Fragen des Energierechts ebenso wie zu allen bau- , immobilien- und planungsrechtlichen Themen.

Kraft-Wärme-Kopplung

Wenn die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme eines Kraftwerkes nicht lediglich die Umwelt erwärmt, sondern gezielt ausgekoppelt und an einen Wärmekunden geliefert wird, spricht man von Kraft-Wärme-Kopplung. Aufgrund dieser sehr viel effizienteren Nutzung des eingesetzten Energieträgers fallen konsequenterweise weniger klimaschädliche CO2-Emissionen an als bei der ungekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme in zwei getrennten Prozessen.

Mittlerweile hat sich das Geschäftsfeld des Contracting zu einer lukrativen Branche für viele Energiedienstleister entwickelt. Der Gesetzgeber hat verschiedene finanzielle Anreize zur Verwirklichung von dezentralen Energieversorgungskonzepten gesetzt, die zur Installation von etlichen kleinen KWK-Anlagen, sog. Blockheizkraftwerken oder kurz BHKW, geführt haben.

Gern unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines an Ihre Bedürfnisse und die aktuelle rechtliche Situation angepassten Geschäftsmodells. Ob als Anlagenbetreiber, Eigentümer eines Wohnanlage oder als Gemeinde mit Interesse an wirtschaftlicher Betätigung im Rahmen der Energieversorgung, wir loten gern gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aus.

Mobilität, Speicher und Sektorenkopplung

Die Energiewende ist nicht allein durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu schaffen.

Neue Verkehrskonzepte, grüne Elektromobilität, Power-to-Gas sowie Speicher und die Sektorenkopplung sind essentielle Bausteine dafür. Das regenerative Energiesystem der Zukunft braucht zudem Flexibilität und eine zunehmende Durchlässigkeit zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Ebenso klar ist, wie wir dieses Ziel erreichen können: Netzausbau, Erzeugungs- und Lastmanagement, Speicher. Ohne traditionelle und innovative Speicher- und Sektorenkopplungstechnologien wird die Energiewende nicht gelingen.

Als Mitglied des Bundesverbands Energiespeicher e.V. (BVES) und bei StoREgio Energiespeichersysteme e.V. sind wir mit zahlreichen wichtigen Unternehmen der Speicherbranche und im Verkehrsbereich sowie mit deren politischen Entscheidungsträgern vernetzt. 

Wir unterstützen im Bereich Mobilität, Energiespeicherung und Sektorenkopplung zahlreiche etablierte und neue, kleine, mittlere und große Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Ideen und Geschäftsmodelle. Gern unterstützen wir auch Sie!

Quartiersentwicklung und dezentrale Energiekonzepte

Sie möchten den Strom, den Sie in Ihrem BHKW, Ihrer Solaranlage, Ihrem Windrad oder in sonst einer Erneuerbare-Energien-Anlage erzeugen, selbst verbrauchen? Sie denken darüber nach, was Sie mit Ihrem Strom in Zeiten von Netzüberlastungen sonst noch so anstellen können? Oder möchten Sie Ihren Mietern einen All-inclusive-Vertrag mit Grünstrom vom eigenen Dach bieten? Willkommen in der Welt der dezentralen Energiekonzepte! Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Realisierung Ihres Projekts. Vom Mieterstrom über Wärmelieferung und Power-to-Gas bis hin zum Quartiersspeicher mit angeschlossener Ladesäule für Elektromobile – der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt…

Die Vielfalt dezentraler Energiekonzepte und Geschäftsmodelle ist jedoch eingebettet in einen nicht minder komplexen Rechtsrahmen. Um sicherzugehen, dass das Energierecht hier nicht zum Spaßverderber wird, stehen wir in jeder Projektphase als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen auch Ihre Idee gerne mit unserem energierechtlichen Know-How. Ebenso gerne lassen wir uns aber auch auf jede neue Idee und Herausforderung ein. Überraschen Sie uns!