Ende des vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Die Neuregelungen gelten seit 1. Januar 2026.
Neben der viel diskutierten Verstetigung der Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft bringt die Novelle zahlreiche Änderungen für Anlagenbetreiber – u. a. beim Anlagen- und Versorgerbegriff, bei Erlaubnissen und Steuerbefreiungen, beim Betrieb von Stromspeichern, für die Elektromobilität sowie bei Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Die Reform setzt zwar spürbare Signale für den Bürokratieabbau, erzeugt zugleich aber in vielen Fällen erst einmal neuen Klärungs- und Handlungsbedarf.
Wir laden Sie herzlich ein, die neuen Vorgaben in einem vBVH‑Webinar gemeinsam mit uns zu beleuchten. Die Rechtsanwältinnen Dr. Bettina Hennig und Julia Rawe stellen die wichtigsten Änderungen und die Folgen für die Praxis vor:
Themenüberblick
Termin: Freitag, 13. Februar 2026, 11:00 – 13:00 Uhr (Online)
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Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei von Bredow Valentin Herz