Vertragsgestaltung und AGB
Sie beliefern Letztverbraucher mit Strom? Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung für Beschaffung und Lieferung im b2b- und b2c-Bereich. Gerne übernehmen wir auch den Entwurf oder die Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Stromhandel im Bereich der Versorgung von Letztverbrauchern oder kleinen Gewerbebetrieben.
Vor der Lieferung an Letztverbraucher steht – sofern der Lieferant nicht über ein eigenes Erzeugungsportfolio verfügt –zunächst einmal der Stromeinkauf. Dieser erfolgt in der Praxis auf vielfältigem Wege. Strom kann an Termin- oder Spotmärkten, er kann über Börsenhandel oder OTC-Geschäfte beschafft werden. Um möglichst genau die jeweils erforderlichen Mengen zu beschaffen, sind gute Einkaufsstrategien erforderlich. Dabei kann es um langfristige Beschaffung gehen, es ist aber auch regelmäßig eine kurzfristige Steuerung der benötigten Strommengen an den Spotmärkten erforderlich, nicht zuletzt um das Ziel des ausgeglichenen Bilanzkreises möglichst kostengünstig und qualitativ seinen eigenen Ansprüchen entsprechend zu erreichen. Hier bieten neben individuell verhandelten Beschaffungsverträgen auch Handelsrahmenverträge, wie das EFET-Vertragsmuster, verschiedene Möglichkeiten, Beschaffungsstrategien rechtlich sinnvoll und erfolgreich zu flankieren.
Ist der Stromeinkauf in rechtlicher Hinsicht relativ frei gestaltbar, zeigt sich bei der Endkundenbelieferung ein anderes Bild.
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Die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes zur Kundenbelieferung sind vielfältig. Egal, ob die Grund- oder Ersatzversorgung betroffen ist, oder Sonderkundenverträge geschlossen werden, die gesetzlichen Anforderungen an Versorgungsverhältnisse und die entsprechende Vertragsgestaltung sind komplex. Vereinbaren Unternehmen oder Verbraucher mit Energieversorgungsunternehmen Stromlieferverträge, müssen Vereinbarungen über Versorgungsbeginn und Versorgungsende, über Preisgestaltung und Preisanpassungen sowie über Ausfall und Haftung und vieles mehr getroffen werden. Bei der Versorgung von Verbrauchern sind darüber hinaus vielfältige Vorgaben aus dem Verbraucher- und dem Datenschutz einzuhalten. Hinzu kommen die AGB-rechtlichen Bestimmungen.
Stromlieferverträge und für die Stromlieferung formulierte allgemeine Geschäftsbedingungen sind – nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben – auch immer wieder Gegenstandgerichtlicher Kontrolle. Gegenstand der gerichtlichen Verfahren ist dabei meist, ob Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts ordnungsgemäß umgesetzt wurden, die Preisgestaltung keine Benachteiligung darstellt und eine ausreichende Transparenz aufweist oder Laufzeitmodelle mit den gesetzlichen Grundregeln vereinbar sind. Die Anforderungen an rechtmäßige Formulierungen der vertraglichen Regelungen verlangen den Verwendern viel ab. Gerade deshalb gilt es, diese von Anfang an rechtssicher zu gestalten, aber auch fortlaufend die rechtlichen Entwicklungen im Blick zu behalten.
Neben den Vorgaben für die Vertragsgestaltung gibt es im Rahmen der Endkundenversorgung zusätzlich noch eine Fülle von regulatorischen Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsrecht zu beachten. Diese reichen von der Angebotsgestaltung, über verpflichtende Kennzeichnungsvorgaben zur Stromherkunft und Pflichten zur Rechnungslegung bis hin zu verschiedenen Meldepflichten gegenüber Bundesnetzagentur, Netzbetreibern und Hauptzollämtern.
Insgesamt gilt in jedem Fall, die Versorgung mit Strom ist facettenreich, die rechtssichere Ausgestaltung anspruchsvoll. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Strombeschaffungs- und Stromlieferverträgen in all ihren Erscheinungsformen, vom Termingeschäft bis zum Mieterstromvertrag.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet insbesondere folgende Beratungsleistungen an:
schließen Unsere Beratungsleistungen
• Entwurf, Entwicklung und Prüfung von Strom- und anderen Energiebeschaffungsverträgen
• Entwurf, Entwicklung und Prüfung von Strom- und anderen Energielieferverträgen
• Entwurf und Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Energieversorgung
• Beratung bei Energiebeschaffungsstrategien vor dem Hintergrund rechtlicher Möglichkeiten der Vertragsgestaltung