Vertragsgestaltung und AGB

Vertragsgestaltung und AGB

Sie beliefern Letztverbraucher mit Strom? Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung für Beschaffung und Lieferung im b2b- und b2c-Bereich. Gerne übernehmen wir auch den Entwurf oder die Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Stromhandel im Bereich der Versorgung von Letztverbrauchern oder kleinen Gewerbebetrieben.

Vor der Lieferung an Letztverbraucher steht – sofern der Lieferant nicht über ein eigenes Erzeugungsportfolio verfügt –zunächst einmal der Stromeinkauf. Dieser erfolgt in der Praxis auf vielfältigem Wege. Strom kann an Termin- oder Spotmärkten, er kann über Börsenhandel oder OTC-Geschäfte beschafft werden. Um möglichst genau die jeweils erforderlichen Mengen zu beschaffen, sind gute Einkaufsstrategien erforderlich. Dabei kann es um langfristige Beschaffung gehen, es ist aber auch regelmäßig eine kurzfristige Steuerung der benötigten Strommengen an den Spotmärkten erforderlich, nicht zuletzt um das Ziel des ausgeglichenen Bilanzkreises möglichst kostengünstig und qualitativ seinen eigenen Ansprüchen entsprechend zu erreichen. Hier bieten neben individuell verhandelten Beschaffungsverträgen auch Handelsrahmenverträge, wie das EFET-Vertragsmuster, verschiedene Möglichkeiten, Beschaffungsstrategien rechtlich sinnvoll und erfolgreich zu flankieren.

Ist der Stromeinkauf in rechtlicher Hinsicht relativ frei gestaltbar, zeigt sich bei der Endkundenbelieferung ein anderes Bild.

Insgesamt gilt in jedem Fall, die Versorgung mit Strom ist facettenreich, die rechtssichere Ausgestaltung anspruchsvoll. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Strombeschaffungs- und Stromlieferverträgen in all ihren Erscheinungsformen, vom Termingeschäft bis zum Mieterstromvertrag.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet insbesondere folgende Beratungsleistungen an: