Speicher und Sektorenkopplung

Speicher und Sektorenkopplung

Flexibilität ist Trumpf: Ohne Speicher geht es nicht!

Wird in Energiespeichern Energie erzeugt oder verbraucht? Oder vielleicht sogar beides? Oder ist die Speicherung von Energie vielleicht etwas ganz anderes, etwas Eigenes? Was meinen Sie…? Ob Sie richtig liegen, hängt ganz davon ab, ob Sie einen Juristen oder einen Ingenieur fragen. Während Ihnen ein Ingenieur wohl antworten würde, dass die Erzeugung, der Verbrauch und die Speicherung von Energie durchaus unterschiedliche Dinge sind, würde der Jurist hier – derzeit – das Gegenteil vertreten: Energiespeicher sind rechtlich gesehen beides, also: Erzeuger und Verbraucher in einem. Eine eigenständige Definition oder eine umfassende Rahmensetzung für Energiespeicher findet sich im Energierecht noch nicht. Dies ist angesichts der zentralen Rolle, die Speichertechnologien in unserem Energiesystem zeitnah einnehmen müssen, erstaunlich. So ist der Ausbau der erneuerbaren Energien unter anderem mit der großen Herausforderung verbunden, die fluktuierende Erzeugung von Strom aus Windkraft und Photovoltaik auszugleichen und diese in das Gesamtsystem zu integrieren. Mit anderen Worten: Flexibilität wird zunehmend zur Kernkompetenz für die verschiedenen Energiewendetechnologien. Neben einem verstärkten Netzausbau, dezentralen Versorgungskonzepten und der Lastverschiebung kommt dabei auch Energiespeichern und der Sektorenkopplung („Power-to-X“) eine Schlüsselrolle zu.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung zu allen Rechtsfragen rund um Energiespeicher und Power-to-X. Wir prüfen innovative Geschäftsmodelle auf ihre Vereinbarkeit mit den energierechtlichen Regularien (EEG, EnWG, Stromsteuer usw.), entwerfen maßgeschneiderte Verträge und unterstützen Sie im Genehmigungsverfahren und beim Netzanschluss. Wir verfügen über umfangreiches Know-How in der Gestaltung von Liefer-, Wartungs- und GU-Verträgen für Speicherhersteller. Zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen bringen wir unsere Kompetenzen in die Arbeitsgruppe 5 (Energierecht und Regulierung) sowie die Fachgruppe Präqualifikation des Bundesverband Energiespeicher e.V. (BVES) ein.

Sie benötigen hochqualifizierte Unterstützung in Rechtsfragen rund um Energiespeicher und Power-to-X? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir bieten ein breites Spektrum an Beratungsleistungen rund um Ihr Energiespeicherprojekt an: