Die Energiewende direkt nach Hause holen: Dezentrale Energiekonzepte in Form von Quartierslösungen bieten hierzu eine Fülle von spannenden Möglichkeiten.
Spielte sich die Energiewende im Gebäudebereich bislang klassischerweise über Maßnahmen in und an der Gebäudehülle ab, so ist der nächste Schritt nun die lokal in oder auf dem Gebäude erzeugte Energie. Durch innovative Energiekonzepte wird Strom vor Ort erzeugt und kann sofort genutzt oder gespeichert werden. Ein hoher Direktstromverbrauch senkt die Energiekosten und bringt gleichsam einen hohen Grad an Autarkie für die Bewohner. Durch Quartierslösungen können so im Idealfall die energetischen Interessen aller Bewohner und Nutzer eines Gebäudes auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden.
Ein Element, der Energiewende im Gebäude- und Wohnbereich auf die Sprünge zu helfen, sind dezentrale Stromerzeugungsanlagen in sogenannten Mieterstrommodellen. Gerade in größeren Quartieren können dabei Skaleneffekte die Wirtschaftlichkeit zusätzlich steigern und auch das Potenzial zur Optimierung von Energieerzeugung und Energieverbrauch ist größer, nicht zuletzt aufgrund der Vernetzung der einzelnen Gebäude untereinander, insbesondere wenn noch eine intelligente Steuerung mittels Smart Grid und Smart Meter hinzukommt. Künftig können so vielleicht sogar vollständig energieautarke Wohnquartier entstehen, die sich ganzjährig unabhängig vom Netz mit Energie versorgen können.
Hinzu kommen können zusätzliche Versorgungsleistungen, wie das Installieren von Ladesäulen in der hauseigenen Tiefgarage oder das Anbieten von E-Mobility-Lösungen – etwa das Bereithalten von Carsharing-Fahrzeugen – die das Energiekonzept im Quartier abrunden und einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, das Leben im Quartier für die Bewohner effizienter und gleichermaßen attraktiver zu gestalten.
Zum Erreichen einer möglichst optimierten Nutzung von dezentral erzeugtem Strom- und Wärme ist jedoch auch die Möglichkeit, die Energie effizient zu speichern, unerlässlich. Denn Speichersysteme können sowohl in zeitlicher als auch in örtlicher Hinsicht Energieerzeugung und -verbrauch voneinander entkoppeln und somit sicherstellen, dass die Energie genau zu dem Zeitpunkt an dem Ort vorhanden ist, wo sie gebraucht wird.
Insgesamt bieten gerade größere Quartiere die Chance, die Potentiale dezentraler Strom- und Wärmeerzeugung, Speicherung und erneuerbarer Mobilität optimal zu nutzen. Immobilieneigentümern kann die Umsetzung effizienter Quartierslösungen darüber hinaus dazu dienen, die Förderkriterien für hohe energetische Gebäudestandards zu erfüllen. Für die aktuell höchste Förderung durch die KfW (KfW 40 Plus) ist die Versorgung mit Strom über ein Mieterstrommodell sogar bereits Voraussetzung. Ab 2019 verlangen EU-Gebäuderichtlinie und EnEV für Nichtwohngebäude und ab 2021 auch für Wohngebäude den Niedrigstenergiestandard.
Eines ist aber auch klar: verschiedene Energieträger, Technologien und digitale Vernetzung - in einem so dynamischen Umfeld entwickeln sich neue interessante Geschäftsfelder, zugleich nehmen jedoch auch die juristischen Herausforderungen zu. Wo nämlich neue Geschäftsideen und innovative technische Produkte auf den bestehenden energie-, bau-, immobilien- oder mietrechtlichen Rahmen treffen, stellen sich eine Reihe vielschichtiger rechtlicher Fragestellungen. Damit Sie bei der Umsetzung Ihres Quartierskonzepts stets den Überblick über die verschiedensten rechtlichen Voraussetzungen, Anforderungen und Förderbedingungen behalten, beraten wir Sie gern in jeder Projektphase.
Mit unserem energierechtlichen Know-How unterstützen wir kleine und große, etablierte und neue Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Ideen und Geschäftsmodelle. Als Partner des mobility2grid e.V. sind wir darüber hinaus mit zahlreichen Unternehmen vernetzt, um die Energiewende auch im urbanen innerstädtischen Raum zum Erfolg zu führen.
Insgesamt gilt in jedem Fall, der Handel mit Strom ist facettenreich, die rechtssichere Ausgestaltung anspruchsvoll. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Strombeschaffungs- und Stromlieferverträgen in all ihren Erscheinungsformen, vom Termingeschäft bis zum Mieterstromvertrag.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet insbesondere folgende Beratungsleistungen an: