Power-to-Was?! Ja, richtig gelesen: Aus Strom kann man Gas herstellen. Und das ist sogar richtig sinnvoll für die Energiewende. Die Abkehr von den fossilen Brennstoffen und der Umstieg auf regenerative Quellen ist in allen Energiesektoren mit riesigen Herausforderungen verbunden. Der Strombereich ist hier schon relativ weit gekommen, aber gerade im Wärme- und Mobilitätssektor ist noch ein weiter Weg zu gehen. Was liegt da näher, als sich Unterstützung aus dem Stromnetz zu holen, das mit dem Erneuerbaren-Ausbau nicht Schritt halten kann und oft genug überlastet ist? Durch die Umwandlung wird die Energie zu speicherbarem Gas. Mit dem Gas kann dann alles gemacht werden, was mit Erdgas auch geht: Es kann in Flaschen gefüllt werden, ins Gasnetz eingespeist werden, aus ihm kann Strom und/oder Wärme erzeugt werden oder Autos werden damit betankt. Klingt spannend? Finden wir auch – und begleiten Power-to-Gas-Projekte und die Rechtsentwicklung in Deutschland schon seit Jahren...
Power-to-Gas: Wie geht das und wofür braucht man das?
Unter dem Oberbegriff Power-to-Gas werden verschiedene Technologien zusammengefasst, die aus Strom mittels Elektrolyse chemisch Wasserstoff synthetisieren, um hierdurch längerfristig Energie zu speichern. Im EEG wurde daher auch der Begriff des Speichergases gewählt, wenn von Power-to-Gas die Rede ist. Häufig hört man auch die Begriffe „Renewable Power Methane“, oder „SNG (Synthetic Natural Gas)“.
Der gespaltene Wasserstoff bindet den Großteil der zur Spaltung benötigten Energie und kann diese Energie durch Verbrennung wieder abgeben. Gegebenenfalls kann in einem zweiten Schritt der Wasserstoff auch noch in Methan umgewandelt werden. Bei der Methanisierung wird der Wasserstoff mit Kohlenmonoxid bzw. -dioxid verbunden. Grund für die Methanisierung ist, dass Wasserstoff nicht in unbegrenzten Mengen ins Erdgasnetz eingespeist werden kann. Dort aber macht Power-to-Gas gerade Sinn, da auf diese Weise das Erdgasnetz zu einem Speicher für überschüssige Strommengen wird. Nach seiner Zwischenspeicherung im Gasnetz (oder natürlich auch direkt vor Ort) kann das Speichergas wie Erdgas in den verschiedenen Sektoren – Strom, Verkehr, Wärme – genutzt werden. Der Power-to-Gas-Technologie ist die derzeit in energiepolitischen Diskussionen stets präsente Sektorenkopplung also bereits eingeschrieben.
Gerade für den mittel- und langfristigen Ausbau der erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende sind die Nutzung von Speichergasen und Power-to-Gas-Konzepte deshalb auch von besonderer Bedeutung, weil so überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien umgewandelt werden kann. So müssen Photovoltaik- und Windenergieanlagen in Zeiten geringer Stromnachfrage nicht vom Netz genommen werden, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Das Speichergas kann – ähnlich wie aufbereitetes Biogas – in das Erdgasnetz eingespeist und vielfältigen Nutzungen zugeführt werden. Und grüner Strom müsste viel seltener als bislang „weggeworfen“ werden. Die Technologie hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht und ist den Kinderschuhen inzwischen entwachsen. Auch in Sachen Effizienzsteigerungen hat die Branche „geliefert“ und ist kontinuierlich besser geworden. Erste Speichergasprodukte konnten sich bereits am Markt etablieren.
Der Rechtsrahmen für Power-to-Gas: Rücken- oder Gegenwind für die Sektorenkopplung?
Power-to-Gas wird in Deutschland auf verschiedene Arten gefördert, allerdings auch belastet, so dass sich Projekte aus wirtschaftlicher Sicht bislang noch selten rechnen. Aus einem Guss sind die Regelungen zu Speichern im Allgemeinen und zu Power-to-Gas im Besonderen in den verschiedenen Gesetzen zudem noch nicht… Wir helfen Ihnen gerne, hier den Durchblick zu behalten und unterstützen Sie bei der rechtlich und wirtschaftlich optimierten Ausgestaltung Ihres Betriebskonzepts. So gelten Wasserstoff und synthetisch erzeugtes Methan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Biogas, wenn der zur Elektrolyse genutzte Strom und das für die Methanisierung genutzte Kohlenmonoxid und Kohlendioxid weit überwiegend aus erneuerbaren Energien stammen. Die Gleichstellung mit Biogas hat zur Folge, dass bei der Einspeisung regenerativ erzeugten Speichergases dieselben Privilegien greifen wie bei der Biogaseinspeisung. Dies betrifft neben dem Netzanschluss und dem Entgelt für vermiedene Netzkosten auch den Transport und die Bilanzierung des Gases im Netz. Außerdem wird der für die Elektrolyse benötigte Strom im EnWG für einen Zeitraum von zwanzig Jahren von den Netzentgelten befreit.
Im EEG wiederum gilt für die Anerkennung als Speichergas die Anforderung, dass der zur Gaserzeugung eingesetzte Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammen muss. Anders als das EnWG stellt das EEG aber keine Anforderungen an die Herkunft des zur Methanisierung eingesetzten Kohlendioxids und Kohlenmonoxids. Das EEG gewährt für Strom aus Speichergas unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die EEG-Förderung – theoretisch. Leider werden bei der Förderhöhe die mit der Erzeugung, dem Transport und der Verstromung der Speichergase verbundenen Verluste und Mehrkosten nicht berücksichtigt. Ebenfalls eher praxisfern sind die Privilegien für Power-to-Gas bei der EEG-Umlage: Zwar entfällt unter bestimmten Umständen die Pflicht, für den im Elektrolyseur eingesetzten Strom die EEG-Umlage zu entrichten. Dies gilt allerdings nur, wenn das Speichergas nach der Einspeisung ins Erdgasnetz rückverstromt und dieser Strom wiederum auch tatsächlich wieder in das Stromnetz eingespeist wird. Da Speichergase für eine stärkere Marktdurchdringung aber ein flexibel handelbares Gasprodukt sein müssten, geht die Regelung bislang an den Marktbedürfnissen und der Praxis ganz weitgehend vorbei.
Auch für die Anrechnung im Rahmen der Treibhausgasminderungsverpflichtung (ehemalige Biokraftstoffquote) im Kraftstoffbereich kann Speichergas bislang leider nicht genutzt werden. Dies könnte sich zukünftig durch geplante Weiterentwicklungen am Rechtsrahmen für die Biokraftstoffförderung aber ändern.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Projektentwicklern zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen Strategien für den Betrieb von Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen sowie bei der Gestaltung von Verträgen rund um Power-to-Gas-Projekte. Bei allen Fragen zum Netzanschluss und zur Einspeisung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff und Methan greifen wir außerdem auf unsere umfassenden und langjährigen Erfahrungen bei der rechtlichen Begleitung von Biogaseinspeiseprojekten zurück.
Insbesondere bieten wir die folgenden Beratungsleistungen an...