Verfassungsbeschwerden zum EEG 2014 – Landschaftspflegebonus und Höchstbemessungsleistung

30.01.2015 Verfassungsbeschwerden zum EEG 2014 – Landschaftspflegebonus und Höchstbemessungsleistung

Voraussichtlich Anfang März 2015 werden mehrere Biogasanlagenbetreiber erste Verfassungsbeschwerden gegen einzelne in den Bestandsschutz eingreifende Regelungen des EEG 2014 einlegen. Im Kern wird es um die Änderungen beim Landschaftspflegebonus und die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf die sogenannte Höchstbemessungsleistung gehen. Unterstützt werden die Verfassungsbeschwerden durch die Interessengemeinschaft Bestandsschutz und den Nachhaltige Energien e.V. Mit der Ausarbeitung und Einlegung der Verfassungsbeschwerden wurde unter anderem unsere Kanzlei betraut. Die beiden Initiativen haben im Rahmen der Jahrestagung des Fachverbands Biogas e.V. gemeinsam mit dem Fachverband Biogas eine Pressekonferenz unter Beteiligung von Rechtsanwalt Dr. von Bredow durchgeführt. Nähere Informationen können Sie unserer Pressemeldung und unserem in der kommenden Woche erscheinenden Newsletter entnehmen.

Ansprechpartner

Dr. Hartwig von Bredow
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: vonBredow@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20