Die Biogas- und Biomethanbranche steht unter einem gewaltigen Druck. Mit dem EEG 2014 hat der Gesetzgeber die Förderung für neue Projekte weitestgehend gestoppt und – mit den Vorgaben zur Höchstbemessungsleistung und der faktischen Abschaffung des Landschaftspflegebonus – auch vor Bestandsanlagen nicht Halt gemacht. Die restriktive und dem Bestands- und Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber nicht hinreichend Rechnung tragende Rechtsprechung tut ihr Übriges.
Betreiber von Biomethananlagen stehen vor besonderen Herausforderungen: Wie soll der Absatzmarkt gesichert werden, wenn das EEG 2014 keine auskömmliche Vergütung bietet und Erdgas-BHKW im Fall der Umstellung auf Biomethan ihr ursprüngliches Inbetriebnahmedatum verlieren? Bei der Möglichkeit, insoweit sog. „Stilllegungsnachweise“ zu nutzen, handelt es sich um einen weitgehend wirkungslosen Papiertiger mit unklaren Voraussetzungen und wenigen sinnvollen Anwendungsfällen.
Aber so schnell geben wir und die Branche nicht auf! Zahlreiche Akteure setzen sich weiter mit großem Engagement für Biogas und damit für einen der vielseitigsten und für das Gelingen der Energiewende ganz entscheidenden Energieträger ein. Um uns bestmöglich einzubringen, ist vBVH nunmehr auch Mitglied im „Biogasrat+ e.V. – dezentrale energien“. Der im Sommer 2009 gegründete Verband bündelt die Interessen der Biogas-und Biomethanbranche und setzt sich für eine marktnahe Nutzung von Biomethan in KWK-Anlagen, im Kraftstoffsektor und im Wärmemarkt ein.
Für vBVH ist die Mitgliedschaft im Biogasrat+ e.V. – dezentrale energien – ein konsequenter Schritt, der das langjährige Engagement unserer Kanzlei weiter vertieft. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den weiteren Mitgliedern und darauf, unser Know-How und unsere Erfahrung aus der Mitarbeit im Fachverband Biogas e.V. und in der biogaspartnerschaft der DENA auch in die Arbeit des Biogasrates+ e.V. mit einzubringen.