Sondernewsletter zum EEG 2023

17.01.2023 Sondernewsletter zum EEG 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Start des neuen Jahres 2023 war es mal wieder so weit: Das EEG hat eine neue Fassung bekommen, das EEG 2023 ist in Kraft getreten.

Mit einem Sondernewsletter möchten wir Ihnen wieder einmal einen Überblick über die – teilweise weitreichenden – Änderungen verschaffen und auf einige Aspekte hinweisen, die uns bei der Analyse des EEG aufgefallen sind oder bereits in unserer täglichen Arbeit beschäftigt haben. Eines nehmen wir vorweg: Anders als bei einigen früheren EEG-Novellen wird beim EEG 2023 zumindest deutlich, dass der Gesetzgeber vom Ziel geleitet war, die Energiewende voranzubringen und insbesondere den Zubau der Erneuerbaren zu beschleunigen. Eines bleibt dem Rechtsanwender aber dennoch erhalten: Einige handwerkliche und systematische „Baustellen“ bleiben und neue entstehen.

Aus dem Inhalt des Sonder-Newsletters:

A. Das EEG 2023 im Kontext des Osterpaketes 2022

B. Das EEG 2023 im Kontext europarechtlicher Vorgaben

C. Allgemeine Änderungen mit Auswirkungen für alle Energieträger

D. Die wichtigsten Änderungen für die einzelnen Energieträger und die Ausschreibungen

E. Speicher und Sektorenkopplung im EEG 2023 und im EnFG

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Gerne können Sie diesen Newsletter auch an Ihre Kunden, Geschäftspartner oder sonst Interessierte weiterleiten.

Ansprechpartner

Dr. Florian Valentin
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: Valentin@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20