Seit kurzem kursiert der erste Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur „Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)“. Gegenstand des Verordnungsentwurfs ist die Ausgestaltung der Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für PV-Freiflächenanlagen. Bereits Anfang 2015 soll die erste Ausschreibungsrunde durchgeführt werden. Der Verordnungsentwurf enthält gegenüber dem bisherigen Diskussionsstand eine Reihe von Überraschungen.
Die wichtigsten Inhalte des Referentenentwurfs:
- Es wird jährlich ein Volumen von 600 MW installierter Leistung in drei Ausschreibungsrunden mit jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungen werden durch die Bundesnetzagentur durchgeführt.
- Teilnehmer an der Ausschreibung bieten verdeckt einen anzulegenden Wert für die gleitende Marktprämie an. Für den Zuschlag ist allein dieser Wert entscheidend. Weitere Aspekte, etwa die Systemdienlichkeit der Anlagen, finden keine Berücksichtigung.
- Es sollen keine speziellen Flächenkategorien mehr vorgegeben werden. Die Einschränkungen von Flächen würden das Risiko mitbringen, dass nicht genügend Wettbewerb entsteht. Die Nutzung von Ackerflächen soll monitorisiert werden, um hier gegebenenfalls gegenzusteuern.
- Überraschend ist auch die Festlegung der Maximalgröße eines Projekts auf 10 MW. Bislang war stets von einer Maximalgröße von 25 MW ausgegangen worden.
- Die Teilnahme erfolgt bezogen auf bestimmte Projekte.
- Für die Teilnahme ist der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan einzureichen. Die Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 4,00 Euro je kW sowie die Zahlung einer Gebühr ist erforderlich. Die Sicherheit soll sich halbieren, wenn die Planung weiter fortgeschritten ist, also ein Offenlegungs- oder Bebauungsplanbeschluss vorliegt.
- Die Förderhöhe richtet sich in den ersten Ausschreibungsrunden nach dem abgegebenen Gebot des Bieters („pay-as-bid“). Ab der dritten Ausschreibungsrunde soll allerdings auf das Einheitspreisverfahren („uniform-pricing“) umgestellt werden.
- Es ist auch ein Nachrückverfahren für Bieter vorgesehen, die zunächst keinen Zuschlag erhalten haben.
- Der Höchstpreis für die erste Ausschreibungsrunde wird auf den anzulegenden Wert für Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW festgelegt. Das BMWi bezeichnet diesen Preis als ambitioniert.
- Die Förderberechtigung, die bei einer Ausschreibung ersteigert wird, kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
- Im Fall des Zuschlages ist eine Kaution (Bid-bond) in Höhe von 50,00 Euro je kW zur Absicherung der für den Fall der Nichtrealisierung oder verspäteten Realisierung zu zahlenden Pönale einzureichen. Eine Pönale wird fällig, wenn das Projekt nicht innerhalb von 18 Monaten nach der Zuschlagserteilung realisiert wird. Ist das Projekt nach 24 Monaten immer noch nicht realisiert, wird der volle Bid-bond einbehalten.
- Besondere Kategorien für Bürgerenergieprojekte gibt es nicht. Eine Öffnung für ausländische Investoren gibt es in den ersten Ausschreibungsrunden nicht, soll jedoch im Jahr 2015 umgesetzt werden.
Bei dem Referentenentwurf handelt es sich um den Entwurf, der nur zur Abstimmung an die anderen Ministerien weitergereicht worden ist. Daher können sich noch – auch erhebliche – Änderungen ergeben. Das weitere Verfahren ist abzuwarten. Die Verordnung soll jedoch zeitnah beschlossen werden und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Fazit:
Die Pilotausschreibung wird neue Möglichkeiten zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen bieten. Der Referentenentwurf beinhaltet einige Lichtblicke. Allerdings soll die Höchstgrenze für Projekte auf 10 MW abgesenkt werden. Hier ist noch zu prüfen, ob größere Projekte gegebenenfalls aufgeteilt werden können. Andernfalls würde dies zum Ausschluss einer Reihe von kosteneffizienten Projekten führen. Sehr zu begrüßen ist aus Sicht von Projektentwicklern und Investoren, dass die Beschränkungen der Flächen, wie sie aus dem EEG 2012 bekannt sind, nunmehr wegfallen sollen. Hierdurch entstehen neue Chancen für eine Vielzahl von Projekten. Die Sicherheit in Höhe von 4 Euro je kW und auch der Höchstpreis bleiben hinter einigen Befürchtungen deutlich zurück. Aktuell liegt der anzulegende Wert für Dachflächen bis 1 MW bei 11,38 Cent je kWh. Noch während der Verordnungsgebungsprozess weiterläuft, sind die Unternehmen der Branche nun gefordert, sich auf die Teilnahme an der Ausschreibung vorzubereiten.