Rechtsgutachten von vBVH zum Repowering von Windenergieanlagen veröffentlicht

12.06.2015 Rechtsgutachten von vBVH zum Repowering von Windenergieanlagen veröffentlicht

Am 9. Juni 2015 hat die EnergieagenturNRW ein von vBVH erstelltes Rechtsgutachten zum Repowering von Windenergieanlagen auf ihrer Webseite veröffentlicht (Link).

Unter Repowering ist das Ersetzen bereits errichteter Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen zu verstehen. Trotz der ökologischen, wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Vorteile, die ein Repowering von Windenergieanlagen bieten kann, sehen sich die Initiatoren eines Repowering-Projekts häufig großen Hemmnissen gegenüber. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Akteurstruktur und dem Umgang der verschiedenen Akteure untereinander. Das In dem im Auftrag der EnergieagenturNRW erstellten Rechtsgutachten analysieren die Verfasser die bei einem Repowering-Vorhaben mögliche Akteurslandschaft und machen konkrete Vorschläge bei der vertraglichen Umsetzung eines Interessenausgleichs. Dabei gehen die Verfasser insbesondere auf die Konstellationen ein, in der Alt- und Neuanlagenbetreiber und/oder Alt- und Neugrundstücksinhaber nicht identisch sind. Da die vom alten Standort profitierenden Akteure durch das Repowering-Vorhaben häufig eine Einnahmequelle (sei es z.B. durch Förderungs- oder Pachtzahlungen) vorzeitig verlieren, ist i.d.R. ein finanzieller Ausgleich nötig. Aber auch der Umgang mit den Akteuren, die jedenfalls mittelbar von einem Repowering-Vorhaben betroffen sind (zum Beispiel Anwohner oder die finanzierende Bank), wird thematisiert. Ein Schwerpunkt des Gutachtens ist die Rolle der Kommune bei einem Repowering-Projekt. Es wird aufgezeigt, wie die Gemeinde swohl durch ihre planungsrechtlichen Kompetenzen als auch in ihrer Funktion als Vermittlerin einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen eines Repowering-Projektes leisten kann.

Eine kurze Einführung durch die EnergieagenturNRW sowie das Gutachten finden Sie unter diesem Link.

Ansprechpartner

Dr. Katrin Antonow
Rechtsanwältin | Counsel

E-Mail: Antonow@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20