Quo vadis, Eigenversorgung? vBVH-Gutachten macht Vorschläge zu prosumerfreundlichen EEG-Regelungen

20.11.2020 Quo vadis, Eigenversorgung? vBVH-Gutachten macht Vorschläge zu prosumerfreundlichen EEG-Regelungen

Nachdem vor Kurzem ein von uns für den Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) erstelltes Gutachten aufgezeigt hat, dass die aktuellen und geplanten EEG-Regelungen rund um die Eigenversorgung und dezentrale Energiekonzepte teilweise europarechtswidrig sein dürften (Näheres hierzu finden Sie auch in unserem Sondernewsletter zum E-EEG 2021, dort Abschnitte A. und D. sowie auch in verschiedenen Medienberichten zu dem BSW-Gutachten, etwa hier oder hier), kann man jetzt auch in einem aktuellen Rechtsgutachten nachlesen, wie der Gesetzgeber es besser machen könnte – wenn er denn wollte. Kleiner Teaser für die Lektüre des Gutachtens: So kompliziert wäre das gar nicht…

Worum es in dem Gutachten geht

Wir haben in einem Gutachten für die HTW Berlin im Forschungsprojekt PV2City untersucht, welche Optionen bestünden, im EEG einen prosumerfreundlichen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem dezentrale Stromnutzungskonzepte wie Mieterstrom, Eigenverbrauch, Direktliefermodelle mit sogenannten Onsite-PPA, Quartierskonzepte etc. endlich ohne übermäßige Belastungen und bürokratische Überforderung funktionieren könnten. Dabei sollte insbesondere untersucht werden, inwieweit auch gemeinschaftliche Eigenversorgungsmodelle in eine neue gesetzliche Regelung einbezogen und damit entlastet werden könnten (z.B. sogenannte GbR-Modelle, in denen etwa mehrere Bewohner eines Hauses gemeinsam eine Solaranlage zur Vor-Ort-Nutzung betreiben). Hierfür haben wir uns zunächst den – bekanntermaßen wenig erfreulichen – Status Quo angesehen und dann geprüft, was europarechtlich eigentlich alles möglich wäre (bzw. eigentlich sogar: geboten). Zuletzt unterbreiten wir dann in dem Gutachten ganz konkrete Vorschläge, wie man entsprechende Verbesserungen im EEG umsetzen könnte. Bei näherer Betrachtung ist das nämlich eigentlich gar nicht so fürchterlich kompliziert – wenn man denn die dezentrale Energiewende wirklich will.

Neugierig geworden?

Das Gutachten wurde von der HTW veröffentlich (kostenfrei abrufbar hier) und wurde inzwischen auch bereits in den Branchenmedien aufgegriffen (siehe hier). Das freut uns natürlich sehr. Noch mehr würde es uns aber natürlich freuen, den ein oder anderen Änderungsvorschlag im EEG 2021 wiederzufinden, auch wenn damit wohl kaum noch zu rechnen ist – doch die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass der Druck auf die Eigenversorgungs- und Prosumer-Regelungen des EEG gerade auch vor dem Hintergrund der europarechtlichen Entwicklungen weiter zunehmen wird. So dürfte in der Expertenanhörung zum EEG 2021 im Bundestag bereits der ein oder andere Parlamentarier aufgehorcht haben, wenn dort z.B. ausdrücklich dargelegt wurde, dass „das unverändert enge Verständnis der Personenidentität im EEG nicht mit den Anforderungen nach (…) EE-RL vereinbar“ sei (vgl. die Stellungnahme der Stiftung Umweltenergierecht zur Ausschussanhörung am 18. November, abrufbar hier, dort Seite 5). Hoffen wir, dass die eindringlichen Apelle von vielen Seiten den Gesetzgeber irgendwann dazu bewegen werden, die europarechtlichen pro-Prosumer-Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen und, noch wichtiger, endlich auch umzusetzen. Wenn er dann Ideen braucht, wie er das konkret bewerkstelligen könnte, darf er sich gerne in unserem Gutachten für die HTW Berlin bedienen – in diesem Fall lassen wir gerne abschreiben!

Ansprechpartner

Dr. Bettina Hennig
Rechtsanwältin | Partnerin

E-Mail: Hennig@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20

Ansprechpartner

Dr. Steffen Herz
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: Herz@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20