PV-Speicher auf dem Vormarsch – BMWi verlängert Förderprogramm

09.03.2016 PV-Speicher auf dem Vormarsch – BMWi verlängert Förderprogramm

Bereits seit Mai 2013 werden dezentrale Batteriespeichersysteme an netzgekoppelten PV-Anlagen mit einem Programm der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Nach Angaben der Bundesregierung war das erste Förderprogramm bis zu seinem Auslaufen Ende 2015 äußerst erfolgreich. So seien hiermit ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen worden. Anfang 2016 wurde das Förderprogramm nun verlängert. Seit dem 1. März 2016 kann für die Installation von stationären dezentralen PV-Speichern wieder eine Förderung bei der KfW beantragt werden (die im Bundesanzeiger vom 29. Februar 2016 bekannt gemachten Förderrichtlinien vom 17. Februar 2016 können Sie hier abrufen).

Bundesregierung will „fördern und fordern“

Ziel des Förderprogramms ist es, einerseits die positive Marktentwicklung von PV-Speichern zu beschleunigen und andererseits die Systemdienlichkeit von PV-Anlagen zu steigern. Die Förderung erfolgt über Tilgungszuschüsse zu (zinsgünstigen) KfW-Krediten im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“ (Einzelheiten hierzu und zur Beantragung der Fördermittel finden Sie hier). Für die Förderung sollen bis Ende 2018 immerhin 30 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

An dem Programm teilnehmen können neue und bestehende PV-Anlagen mit einer Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2012. Weitere Voraussetzung ist, dass die PV-Anlagen eine Leistung von höchstens 30 kWp aufweisen. Gefördert wird jeweils ein stationäres Batteriespeichersystem pro Anlage. Ein besonderes Augenmerk legt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dabei auf die zunehmende Systemverantwortung der Anlagenbetreiber und die Entwicklung der Netzdienlichkeit der Speicher auf Seiten der Hersteller. So dürfen die geförderten Anlagen nur noch maximal diejenige Strommenge ins Netz einspeisen, die der Hälfte ihrer installierten Leistung entspricht. Der Rest muss dann also zwischengespeichert werden. Diese Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung soll dabei für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage bestehen – und zwar selbst dann, wenn das Speichersystem schon früher wieder außer Betrieb genommen wird.

Hersteller können profitieren: Steigendes Interesse an PV-Speichern

Nicht nur für die geförderten Anlagenbetreiber, sondern auch für die Hersteller handelt es sich bei der Verlängerung des Programms um gute Neuigkeiten. So dürfte sich die Förderung positiv auf die Investitionsbereitschaft der Kunden auswirken – zumal das steigende Interesse an dezentralen PV-Hausspeicherlösungen am Markt ungebrochen ist. So meldet der Online-Marktplatz „Milk the Sun“ im Marktrückblick für das Jahr 2015, dass PV-Speicher bei den Kunden sogar beliebter waren als PV-Anlagen selbst. Das Interesse am Kauf eines PV-Speichers sei im letzten Jahr auf einen Rekordwert gestiegen – und zwar nicht nur bei Neuinstallationen von PV-Anlagen, sondern auch zur Nachrüstung bestehender Anlagen. Angesichts dieses Trends könnten intelligente Speicherlösungen künftig gar zum Zünglein an der Waage für die Weiterentwicklung des PV-Ausbaus gerade im Privatsektor werden, wie „Milk the Sun“ schreibt (den ganzen Beitrag finden Sie hier):

„Grundsätzlich deutet die Nachfrageentwicklung darauf hin, dass gerade Stromspeicher für die Entscheidung Für oder Gegen die Investition in eine PV-Anlage 2016 an Bedeutung gewinnen.“

Zuckerbrot und Peitsche für die Speicherbranche – wohin geht die Reise?

Ohne Frage ist die Verlängerung des Förderprogramms ein positives Signal für die Speicherbranche. Gerade die Hersteller von kleineren Batteriespeichersystemen können von dem Trend zum PV-Hausspeicher profitieren.

Es bleibt jedoch die Frage, wie konsequent die Politik den Trend zur Nutzung von Energiespeichern auch „im großen Bild“ aufnehmen und zulassen möchte. So zeichnen sich in den derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2016 und zum Strommarktgesetz bislang keine durchschlagenden Verbesserungen für den Marktzugang von Energiespeichern ab – allen anderslautenden Forderungen des Bundesrates (nähere Informationen finden Sie etwa hier) und der großen deutschen Energie- und Industrieverbände (BDEW, BEE, BNE, BVES, VDMA, VKU, nähere Informationen finden Sie etwa hier) zum Trotz.

Es ist also noch abzuwarten, wie sich die Rolle der vielfältigen Speichertechnologien und -anwendungen im Energiesystem der Zukunft entwickelt. Es bleibt dabei: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber haben endlich angemessene Marktzugangsbedingungen und die erforderliche Rechtssicherheit für innovative Energiespeichertechnologien zu schaffen – und zwar über die begrüßenswerte Förderung von PV-Hausspeichern hinaus.

Treffen Sie uns auf der Energy Storage! Wir werden vom 15. bis 17. März 2016 in Düsseldorf auf der Energy Storage sein. Wenden Sie sich gerne an uns, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Ansprechpartner

Dr. Bettina Hennig
Rechtsanwältin | Partnerin

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Rechtsanwalt | Partner

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