Eigenverbrauchsmodelle werden bei PV-Anlagen immer mehr zur wirtschaftlichen Alternative zur Inanspruchnahme einer Vergütung nach dem EEG. Dies wird wohl auch dann so bleiben, wenn sich die Bundesregierung mit ihren aktuell im Rahmen der EEG-Novelle diskutierten Plänen durchsetzt, den Eigenverbrauch zumindest teilweise mit der EEG-Umlage zu belasten.
Neben der Eigenversorgung durch den Anlageneigentümer selbst kann ein Eigenverbrauchsmodell auch im Wege einer Anlagenpacht durch den Stromverbraucher realisiert werden. Allerdings ist die rechtssichere Ausgestaltung eines solchen Eigenverbrauchsmodells mit einigen Anforderungen verbunden, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind.
Um die Unternehmen der PV-Branche sowie potenzielle Investoren bei der rechtssicheren Umsetzung neuer Geschäftsmodelle zu unterstützen, hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. mit Unterstützung von vBV einen praxisorientierten Anwenderleitfaden zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit solarer Eigenversorgung und Anlagenpacht entwickelt. Der Leitfaden wird ergänzt durch Musterverträge für drei verschiedene Konstellationen der Anlagenpacht. Diese Handlungshilfe richtet sich insbesondere an PV-Projektentwickler, PV-Systemanbieter, Solarteure, Stadtwerke, Energieversorger und Energiegenossenschaften, sowie Investoren aus Handel, Gewerbe und Industrie, die gemeinsam mit Partnern aus der Solarwirtschaft entsprechende Eigenverbrauchsmodelle realisieren möchten.
Erhältlich sind der Anwenderleitfaden „PV-Eigenverbrauch: Anwenderleitfaden zur PV-Anlagenpacht“ und die dazu gehörigen Musterverträge im Online-Shop des BSW-Solar.