Seit heute wird im polnischen Parlament (Sejm) das erste polnische Erneuerbare-Energien-Gesetz verhandelt. Nach dem Gesetzesentwurf soll das Fördermodell von dem derzeit geltenden Quotenmodell mit Zertifikathandel auf Ausschreibungen umgestellt werden. Die seit 2011 geplante Reform wird nun konkret.
Aktuelles Fördermodell in Polen
Die Erneuerbaren Energien werden in Polen aktuell durch ein Quotenmodell mit Zertifikathandel gefördert. Die zentralen Regelungen hierzu ergeben sich aus dem polnischen Energiewirtschafts-Gesetz. Danach können die Anlagenbetreiber für die erzeugten Strommengen bei der Regulierungsbehörde Zertifikate beantragen und sie anschließend an Energieversorgungsunternehmen veräußern. Energieversorgungsunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Zertifikaten (Quote) zu erwerben und zur Einziehung vorzulegen. Der Handel der Zertifikate erfolgt unabhängig vom Verkauf des Stroms und stellt eine zusätzliche Einnahmequelle der Anlagenbetreiber in Polen dar. Ferner fördert das aktuelle polnische Modell den Ausbau von Erneuerbaren Energien z.B. durch einen diskriminierungsfreien Netzanschluss und -zugang, sowie die vorrangige Übertragung, Befreiungen von Steuern und Verwaltungsgebühren und Investitionsförderprogramme.
Geplante Reform: Umstellung auf Ausschreibungen
Mit dem nun im Parlament vorliegenden ersten polnischen Erneuerbare-Energien-Gesetz soll das geltende Fördermodell auf Ausschreibungen umgestellt werden.
Die Eckpunkte des Entwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Mindestens einmal pro Jahr soll die Ausschreibung einer durch eine Rechtsverordnung festgelegten Strommenge stattfinden.
- Für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 MW und über einem 1 MW sowie für Bestands- und Neuanlagen sollen dabei getrennte Auktionen erfolgen.
- An der Ausschreibung können Investoren bzw. Entwickler von in der Planung befindlichen neuen Anlagen sowie auch Betreiber von Bestandsanlagen teilnehmen, wenn sie sich dazu entscheiden, in das neue System zu wechseln. Bestandsanlagen, die einen Zuschlag bekommen, dürfen nicht in das Quotenmodell zurückwechseln.
- Durch ein förmliches Prüfverfahren sollen die Investoren von in der Planung befindlichen Neuanlagen von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, die bestimmte Unterlagen nicht vorlegen können, z.B.:
- Auszug aus dem B-Plan
- Netzanschlusszusage oder Netzanschlussvertrag
- rechtskräftiger Baubescheid,
- rechtskräftige Umweltgenehmigung,
- Sach- und Finanzplan für den Bau der Anlage.
- In der Ausschreibung werden Angebote nicht berücksichtigt, die einen bestimmten vorgegebenen Maximalpreis, sog. Referenzpreis, überschreiten. Es wird kein Mindestpreis vorgegeben.
- Die Technologievielfalt soll unter anderem dadurch gefördert werden, dass für unterschiedliche Technologien unterschiedliche Referenzpreise vorgegeben werden.
- Anlagen, die bei der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, haben einen Anspruch auf die Förderung in der angebotenen Höhe („pay as bid“). Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW soll dabei eine verpflichtende Direktvermarktung mit Marktprämie eingeführt werden. Alle kleineren Anlagen sollen eine Einspeisevergütung erhalten.
- Die Gewinner der Ausschreibung sollen verpflichtet werden, die Anlagen innerhalb von einem bestimmten Zeitraum in Betrieb zu nehmen, sonst drohen ihnen Pönalen.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf wurde nach der ersten von insgesamt drei Lesungen im Unterhaus der Sonderkommission für Energie und Rohstoffe (Komisja Nadzwyczajna do spraw energetyki i surowców energetycznych) vorgelegt.
Im Anschluss an die Stellungnahme der Kommission wird das Gesetz weiter im Unterhaus erörtert und anschließend dem polnischen Oberhaus (Senat) und dem Präsidenten vorgelegt.
In dem weiteren Verfahren sind noch erhebliche Änderungen an dem Gesetzesentwurf möglich. Wie das endgültige Design der Förderung von Erneuerbaren Energien in Polen aussehen wird, bleibt noch abzuwarten.
Die Änderungen sollen Anfang 2016 in Kraft treten.
Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Erneuerbaren Energien in Polen bei vBV: Radca prawny Małgorzata Krzysztofik, LL.M.