Am 21. März 2016 legte das BMWi ein Eckpunktepapier zur anteiligen „Öffnung des EEG für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Pilot-Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ vor, die im Wege einer Rechtsverordnung umgesetzt werden soll. Hiermit soll letztlich die mit der EU-Kommission im Rahmen der beihilfenrechtlichen Genehmigung zum EEG 2014 getroffene Vereinbarung umgesetzt werden, wonach ab 2017 in den Ausschreibungen fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen in anderen EU-Staaten geöffnet werden müssen.
Grundkonzept für eine europäische Öffnung der EEG-Ausschreibung
Bereits das EEG 2014 (vgl. dort § 2 Absatz 6 und § 88 Absatz 2 bis 4) enthielt insoweit das Grundkonzept für eine europäische Öffnung der Ausschreibungen: Zwischen Deutschland und dem jeweiligen Partnerland muss eine völkerrechtliche Vereinbarung im Sinne der Kooperationsmechanismen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) abgeschlossen worden sein. Die Kooperation muss auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Es müssen also umgekehrt die Partnerstaaten ihre Ausschreibungen auch für Anlagen in Deutschland öffnen. Neben der gegenseitig geöffneten Ausschreibung sollen künftig auch gemeinsame Ausschreibungen der Kooperationsstaaten möglich sein. Zudem muss der Strom einen tatsächlichen Effekt auf den deutschen Strommarkt haben („physischer Import“). Die konkrete Ausgestaltung dieser Voraussetzungen wird derzeit im BMWi entwickelt und im Eckpunktepapier erstmal konkret skizziert.
Pilot-Öffnung in der Freiflächenausschreibung
Auch hierbei soll, wie schon bei der Einführung des Ausschreibungspilotmodells, zunächst die Freiflächenausschreibung als Versuchskaninchen dienen: Mit einer Pilot-Öffnung sollen hier bereits in diesem Jahr erste Erfahrungen mit der Internationalisierung der EEG-Förderung gesammelt werden. Der designierte Titel der entsprechenden Verordnung, die bereits im Mai im Kabinett beschlossen und damit noch im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten soll, lautet nach Auskunft der Bundesregierung dementsprechend „Europäische Freiflächenausschreibungsverordnung“. Dabei sollen zwei Ausschreibungsrunden mit den Partnerländern Dänemark und Luxemburg durchgeführt werden, wobei hierfür zunächst noch die laufenden Verhandlungen abgeschlossen werden müssen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Pilot-Öffnung soll die anteilige Öffnung ab 2017 dann umfassend als Rechtsverordnung im EEG 2016 festgeschrieben werden.
Wie die konkrete Ausgestaltung der zunehmenden Europäisierung der EEG-Förderung letztlich aussehen wird, bleibt derzeit noch abzuwarten. Der Internationalisierungsprozess des EEG bleibt also spannend.