Novelle des EnEG beschlossen

10.06.2013 Novelle des EnEG beschlossen

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag am 15. Mai 2013 hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 dem 4. Änderungsgesetz zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) zugestimmt. Das EnEG 2013 wird daher mit Veröffentlichung in Kraft treten.

Das Gesetzgebungsverfahren war bis zuletzt sehr kontrovers verlaufen. So hatte der Umweltausschuss dem Bundesrat noch empfohlen, das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form nicht zu verabschieden.

Durch den Beschluss wurde nun der gesetzliche Rahmen für die ebenfalls geplante Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) geschaffen. Anlass für die Novellierung ist die europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU), die eine Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten um 20 % bis 2020 vorsieht. Um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, hat das Bundeskabinett am 6. Februar 2013 eine Novellierung von EnEG und EnEV beschlossen.

Die neue Verordnung wird im Wesentlichen höhere Anforderungen an Neubauten stellen. Der zulässige Jahresenergiebedarf soll bei Neubauten in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 % sinken. Zudem sind die energetischen Kennwerte bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben und der Energieausweis an Käufer beziehungsweise Mieter zu übergeben. Ferner ist ein unabhängiges Strichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Klimaanlagen vorgesehen.

Die EnEV muss nicht nur die Beratungen im Bundesrat durchlaufen, sondern ebenso ein Notifizierungsverfahren in Brüssel. Mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV ist daher erst im Januar 2014 zu rechnen.