Liebe Leserinnen und Leser,
hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter I.2020.
Diesmal berichten wir über folgende Themen:
ALLE ENERGIETRÄGER
- Nicht 95 und auch nicht 99 % EisMan-Entschädigung, sondern 100 %
- Noch mehr Neues zum Einspeisemanagement – BGH entscheidet zu Entschädigungsansprüchen
- Post-EEG – der Tag X rückt unaufhaltsam näher
SOLARENERGIE UND WINDENERGIE
- Das Gebäudeenergiegesetz kommt – gemeinsam mit der 1000-Meter Abstandsregelung für Windenergieanlagen und der Abschaffung des PV-Deckels
WINDENERGIE
- Corona und die Windenergie
- Die Konzentrationswirkung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen – die neue Rechtsunsicherheit des nachträglichen Typenwechsels?
- Erkenntnisse für die Windenergie aus dem Jahr 2019
- BGH entscheidet zu Bürgerenergiegesellschaften nach dem EEG: Was alles (nicht) geht
ENERGIE- UND STROMSTEUER
- Energiesteuer und THG-Quote für den Verkehr: Bundesfinanzministerium schafft Klarheit für Bio-LNG
- Das neue Stromsteuerrecht – Eine Wegbeschreibung für den Regelungs- und Formulardschungel
BIOMASSE / BIOGAS
- Die 44. BImSchV: Neue Verordnung – Neue Pflichten?
- Update zum Luftreinhaltungsbonus (aka Emissionsminderungs- oder Formaldehydbonus)
- Alternative Kraftstoffe für den Verkehrssektor: Die Verkehrswende muss weiter Fahrt aufnehmen
- Gärrestlagerung nach der Düngeverordnung – (einstweiliges) Aufatmen der Biogasbranche in Niedersachsen
SPEICHER UND SEKTORENKOPPLUNG
- Energiespeicherrecht zwischen Agonie und Durchbruch
Zudem erhalten Sie wie gewohnt Informationen über aktuelle Entwicklungen unserer Kanzlei sowie zu Vorträgen und Veröffentlichungen von vBVH.
Unsere früheren Newsletter und Sondernewsletter können Sie auf unserer Website herunterladen.
Sofern Sie den vBVH-Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie diesen jederzeit per E-Mail an info@delete-me.vBVH.de abbestellen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei von Bredow Valentin Herz