Newsletter I.2019

29.03.2019 Newsletter I.2019

Liebe Leserinnen und Leser,

hier finden sie unseren aktuellen Newsletter I.2019.

Diesmal berichten wir über die folgenden Themen:

EEG

  • Breaking News aus Luxemburg: EuGH kippt Einordnung des EEG als Beihilfe!

ALLE ENERGIETRÄGER

  • Was lange währt… – Das Marktstammdatenregister ist da!
  • Der 28. Februar 2019: die Frist, die keine ist
  • …Und noch eine Meldepflicht: Diesjähriges Energie-Monitoring am 18. März 2019 gestartet!
  • Wer verbraucht den Strom? Clearingstelle schafft Klarheit für Allgemeinstromverbräuche in Eigenversorgungskonzepten

WINDENERGIE

  • Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellt fest: Festlegungen über Windenergienutzung der Region Hannover sind unwirksam
  • OLG Düsseldorf konkretisiert erstmals Vorgaben des EEG für Bürgerenergiegesellschaften
  • Nutzungsverträge für Windenergieanlagen sind atypische Verträge – auch das Landgericht Braunschweig wirft seinen Hut in den Ring

PHOTOVOLTAIK

  • Neues zur Anlagenzusammenfassung – Clearingstelle bestätigt „Windhundprinzip“
  • Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland öffnen Flächen für Freiflächen-PV

ENERGIE- UND STROMSTEUER

  • Update: Entwicklung der Stromsteuerreform
  • Wieder mal Änderungen bei den Meldepflichten: Nutzung des Webportals für Meldungen nach EnSTransV seit diesem Jahr verpflichtend!

SPEICHER UND SEKTORENKOPPLUNG

  • Mess- und Meldepflichten beim Betrieb von Ladesäulen – Stand der Dinge und neue Entwicklungen

Zudem erhalten Sie wie gewohnt Informationen über aktuelle Entwicklungen unserer Kanzlei sowie zu Vorträgen und Veröffentlichungen von vBVH.

Gerne können Sie unseren Newsletter auch über unsere Website oder unter info@delete-me.vBVH.de abonnieren (und natürlich auch jederzeit wieder abbestellen).

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ihr vBVH-Team

 

 

Ansprechpartner

Dr. Bettina Hennig
Rechtsanwältin | Partnerin

E-Mail: Hennig@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20