Neue Vergütungssätze für PV-Anlagen für die Monate Mai, Juni und Juli 2013

03.05.2013 Neue Vergütungssätze für PV-Anlagen für die Monate Mai, Juni und Juli 2013

Am 30. April 2013 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen bekannt gegeben. Für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Mai 2013 und dem 31. Juli 2013 in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent.

Im Einzelnen

Die Vergütung für PV-Anlagen nach § 32 Absatz 2 EEG 2012 beträgt demnach ab 1. Mai 2013

bis 10 kWp: 15,63 ct/kWh

bis 40 kWp: 14,83 ct/kWh

bis 1 MWp: 13,23 ct/kWh

bis 10 MWp: 10,82 ct/kWh (sowie für PV-Anlagen bis 10 MWp nach § 32 Absatz 1 EEG 2012).

Die Vergütung für PV-Anlagen nach § 32 Absatz 2 EEG 2012 beträgt demnach ab 1. Juni 2013

bis 10 kWp: 15,35 ct/kWh

bis 40 kWp: 14,56 ct/kWh

bis 1 MWp: 12,99 ct/kWh

bis 10 MWp: 10,63 ct/kWh (sowie für PV-Anlagen bis 10 MWp nach § 32 Absatz 1 EEG 2012).

Die Vergütung für PV-Anlagen nach § 32 Absatz 2 EEG 2012 beträgt demnach ab 1. Juli 2013

bis 10 kWp: 15,07 ct/kWh

bis 40 kWp: 14,30 ct/kWh

bis 1 MWp: 12,75 ct/kWh

bis 10 MWp: 10,44 ct/kWh (sowie für PV-Anlagen bis 10 MWp nach § 32 Absatz 1 EEG 2012).

Hintergrund

Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen wird monatlich entsprechend der Zubauten angepasst. Gesetzlich vorgesehen ist eine monatliche Absenkung um 1,0 Prozent. Je nach Zubaurate kann die Absenkung höher oder niedriger ausfallen.

Der Zubaukorridor wurde zwar erneut überschritten, allerdings nichtmehr so deutlich wie bei den letzten Festsetzungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.