Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig im Januar 2015 die regionale Windenergieplanung für das südliche und mittlere Schleswig-Holstein aufgrund schwerwiegender Planungsfehler für ungültig erklärt hat (wir berichteten), soll nun voraussichtlich schon bis Ende Mai 2015 eine Änderung des Landesplanungsgesetzes in Kraft treten. Zudem soll ein Planungserlass zur Fortschreibung der Raumordnungspläne im Bereich Wind herausgegeben werden.
Geplante Gesetzesänderung in Schleswig Holstein
Durch den Wegfall von drei der fünf Regionalpläne ist derzeit die kommunale Steuerung des Baus von neuen Windenergieanlagen nur noch eingeschränkt möglich. Ohne wirksame Regionalpläne gilt für die Region das allgemeine Baurecht. Danach sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert. Noch im Januar 2015 begrüßte Ministerpräsident Torsten Albig die Entscheidung des OVG Schleswig und erklärte, dass es keinen Planungsstopp geben werde. Er sprach zudem von einer Stärkung der Investoren, da nun mehr Flächen für die Windenergie zur Verfügung stünden.
Vier Monate später hat sich der Wind gedreht. Nun befürchtet man in Schleswig Holstein einen „Wildwuchs“ der Turbinen, sollten die Urteile des OVG Schleswig rechtskräftig werden. Durch die geplante Gesetzesänderung in § 18a des Landesplanungsgesetzes soll daher der Bau von Windenergieanlagen für zwei Jahre für unzulässig erklärt werden. Lediglich unter bestimmten Ausnahmen, für die derzeit ein Kriterienkatalog mit „harten“ (z.B. gesetzliche Verbote) und „weichen“ (z.B. planerische Freihalteentscheidungen) Tabu-Kriterien ausgearbeitet wird, soll der Zubau von weiteren Anlagen zulässig sein. Dieses Steuerungsinstrument stellt bundesweit ein Novum dar. Bemerkenswert ist auch die rasante Geschwindigkeit, mit der eine derart umfassende Änderung der Regelungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien das Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Dies zeigt, dass sowohl bundes- als auch landespolitische Entscheidungen in der Energiepolitik immer schneller umgesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung sei bereits bis Ende Mai 2015 zu rechnen.
Fazit:
In Schleswig Holstein liegen den Genehmigungsbehörden derzeit mehr als 400 Anträge für den Bau neuer Anlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,8 Milliarden Euro vor. Wird das Gesetz verabschiedet, kommt es für die Projektplaner entscheidend auf den Kriterienkatalog an, welcher bestimmt, unter welchen Voraussetzungen in den nächsten zwei Jahren noch Windenergieanlagen genehmigt werden dürfen. Zwar solle die Landesplanung nach Angaben ihres Leiters, Ernst Hansen, sicherstellen, dass das Ausnahmeverfahren nicht zu relevanten Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen wird. Ob die Schaffung eines transparenten und ausgewogenen Katalogs in der Kürze der Zeit zu realisieren ist, darf allerdings bezweifelt werden. Es ist zudem damit zu rechnen, dass dieses Vorgehen Vorbildfunktion für andere Bundesländer hat, in denen die Regionalplanung gerade auf dem Prüfstand steht bzw. bereits gekippt wurde (wir berichteten).