Mieterstromzuschlag: Beihilferechtliche Genehmigung veröffentlicht

14.02.2018 Mieterstromzuschlag: Beihilferechtliche Genehmigung veröffentlicht

Wie wir bereits berichteten, hat die EU-Kommission am 20. November 2017 die beihilferechtliche Genehmigung für den Mieterstromzuschlag erteilt (unsere Meldung können Sie hier abrufen). Seitdem können die Netzbetreiber den Mieterstromzuschlag auszahlen. Nunmehr wurde auch der ausführliche Text der Genehmigung veröffentlicht.

Wie wir bereits berichteten, stand die Auszahlung des Mieterstromzuschlags unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass die EU-Kommission den Mieterstromzuschlag beihilferechtlich genehmigt. Dass diese Genehmigung erteilt wurde, wurde im November 2017 bekannt. Bislang lag allerdings noch nicht der ausführliche Text der Genehmigung selbst vor. Mit Publikationsdatum vom 8. Februar 2018 hat die Kommission nunmehr den Volltext ihrer Entscheidung veröffentlicht. Die Genehmigung können Sie in deutscher und englischer Sprache hier abrufen.

In unserer letzten Meldung hatten wir außerdem die Frage aufgeworfen, ob bereits vor der EU-Genehmigung realisierte Mieterstromprojekte den Mieterstromzuschlag seit Erteilung der Genehmigung auch rückwirkend in Anspruch nehmen können. Dies beträfe insbesondere den Zeitraum zwischen dem 25. Juli 2017 (Inkrafttreten der neuen Förderregelung) und dem 20. November 2017 (Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung). Hierzu enthält die Genehmigung allerdings keine speziellen Aussagen. Im Zweifel ist diese Frage also weiterhin mit dem zuständigen Netzbetreiber zu klären.

Ansprechpartner

Dr. Bettina Hennig
Rechtsanwältin | Partnerin

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