Wir hatten jüngst an die Frist des 30. Juni für die Erfüllung der Anzeige- und Erklärungspflichten nach der Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) erinnert (wir berichteten). So müssen Anlagenbetreiber die in der Anlage 2 zur EnSTransV aufgeführten Strom- und Energiesteuerbegünstigungen beim zuständigen Hauptzollamt melden. Zu beachten ist, dass auch Anlagenbetreiber, die von der Begünstigung nach § 28 EnergieStG (Befreiung für Biogas und Klärgas in KWK-Anlagen) profitiert haben, dieser Pflicht unterfallen.
Grundsätzlich fällt Biogas unter die gasförmigen Kohlenwasserstoffe gemäß § 1a Nummer 16 EnergieStG und ist damit ein energiesteuerpflichtiges Energieerzeugnis. Nach § 23 EnergieStG entsteht die Energiesteuer für gasförmige Kohlenwasserstoffe, und damit auch für Biogas, bei der Verwendung als Kraft- oder Heizstoff.
Wenn Biogas jedoch zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in KWK-Anlagen eingesetzt wird, ist das Biogas gemäß § 28 Nummer 1 EnergieStG von der Energiesteuer befreit. § 28 EnergieStG gilt nur für Biogas, nicht jedoch für das aus dem Erdgasnetz entnommene Biomethan.
Auf dem Vordruck findet sich auch folgendes Rechenbeispiel zur Ermittlung der anzugebenden Menge:
Beispiel zu reinem Biogasmotor (250 kW elektrische Nennleistung)
Laufzeit: 7920 Stunden
Elektrischer Wirkungsgrad = 38 Prozent;
Stromerzeugung im maßgeblichen Zeitraum: 1.980 MWh
Faktor zur Umrechnung vom Heizwert (Hi) auf den Brennwert (Hs): 1,11
Berechnung Brennstoffeinsatz nach § 28 EnergieStG
1980 MWh / 0,38 = 5.210,526 MWh (Hi)
5.210,526 MWh (Hi) * 1,11 = 5.783,684 MWh (Hs)
Die Anlage hätte 5.210,526 MWh (Hi) bzw. 5.783,684 MWh (Hs) im o.a. Zeitraum verwendet.
Anzuzeigende Beihilfe im Zeitraum: 5.783,684 MWh * 5,50 EUR/MWh = 31.810,26 EUR
Auch an dieser Stelle sei aber noch einmal daran erinnert, dass bis zum 30. Juni 2017 die Möglichkeit besteht, sich von der Anzeige- und Erklärungspflicht für drei Kalenderjahre befreien zu lassen. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere letzte Aktuelles Meldung zu dem Thema.