Anfang des Monats hat der Freistaat Bayern von der Öffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht und so die Teilnahme von auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten geplanten Freiflächenanlagen an den kommenden Ausschreibungen ermöglicht. Kurz zuvor hatte bereits als deutschlandweit erstes Bundesland Baden-Württemberg den Weg für zusätzliche Flächen bei der Photovoltaik-Ausschreibung frei gemacht.
Mit dem EEG 2017 wurde den Bundesländern erstmals die Möglichkeit eingeräumt, nach eigenem Ermessen die Förderkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Landesgebiet auf Acker- und Grünlandflächen auszuweiten.
Zwar liegt auch dem EEG 2017 der Gedanke zugrunde, dass nur Freiflächenanlagen auf bestimmten aus dem EEG 2014 bekannten Flächen – nämlich bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen, BImA-Flächen und bestimmte Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die vor dem 1. September 2003 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2010 ausgewiesen waren – eine Förderung erhalten. Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen bleiben auch nach dem EEG 2017 hingegen grundsätzlich nicht förderfähig und vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Grundsätzlich bedeutet auch hier: Es gibt ein Ausnahme, unter der genau diese Flächen eben doch am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Hierzu enthält das EEG 2017 in § 37c Absatz 2 die sogenannte Länderöffnungsklausel. Nach dieser Klausel dürfen die Bundesländer durch Rechtsverordnung in ihrem Landesgebiet Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für die Bebauung mit Freiflächenanlagen freigeben. In der bislang geltenden Freiflächen-Ausschreibungsverordnung, welche mit Inkrafttreten des EEG 2017 außer Kraft getreten ist, waren PV-Projekte in benachteiligten Gebieten dagegen noch auf bundesweit 10 Projekte im Jahr beschränkt.
Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg haben nun diese Möglichkeit genutzt und damit Ackerland und Grünlandflächen für PV-Projekte freigegeben. Damit nehmen die beiden Bundesländer vorerst deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein.
Nun könnten bereits in der Ausschreibungsrunde im Juni in Bayern und in Baden-Württemberg die ersten Zuschläge für PV-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten erteilt werden.
Stellen sich Bayern und Baden-Württemberg nun also für PV-Projekte als „Länder der unbegrenzten Möglichkeiten“ dar? So sieht es nicht aus. In Bayern ist die Zahl der Freiflächenprojekte auf maximal 30 Projekte jährlich beschränkt. Und auch in Baden-Württemberg wird es eine „Zuschlagsgrenze“ in Höhe von 100 MW geben.
Aber unabhängig davon: Der erste Schritt hin zu einer Öffnung der Flächenkulisse ist gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass sich andere Bundesländer dem anschließen. Über konkrete Pläne ist insoweit aktuell aber nichts bekannt.