Länder öffnen sich für Freiflächenanlagen!

23.03.2017 Länder öffnen sich für Freiflächenanlagen!

Anfang des Monats hat der Freistaat Bayern von der Öffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht und so die Teilnahme von auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten geplanten Freiflächenanlagen an den kommenden Ausschreibungen ermöglicht. Kurz zuvor hatte bereits als deutschlandweit erstes Bundesland Baden-Württemberg den Weg für zusätzliche Flächen bei der Photovoltaik-Ausschreibung frei gemacht.

Mit dem EEG 2017 wurde den Bundesländern erstmals die Möglichkeit eingeräumt, nach eigenem Ermessen die Förderkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Landesgebiet auf Acker- und Grünlandflächen auszuweiten. 

Zwar liegt auch dem EEG 2017 der Gedanke zugrunde, dass nur Freiflächenanlagen auf bestimmten aus dem EEG 2014 bekannten Flächen – nämlich bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen, BImA-Flächen und bestimmte Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die vor dem 1. September 2003 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2010 ausgewiesen waren – eine Förderung erhalten. Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen bleiben auch nach dem EEG 2017 hingegen grundsätzlich nicht förderfähig und vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Grundsätzlich bedeutet auch hier: Es gibt ein Ausnahme, unter der genau diese Flächen eben doch am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Hierzu enthält das EEG 2017 in § 37c Absatz 2 die sogenannte Länderöffnungsklausel. Nach dieser Klausel dürfen die Bundesländer durch Rechtsverordnung in ihrem Landesgebiet Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für die Bebauung mit Freiflächenanlagen freigeben. In der bislang geltenden Freiflächen-Ausschreibungsverordnung, welche mit Inkrafttreten des EEG 2017 außer Kraft getreten ist, waren PV-Projekte in benachteiligten Gebieten dagegen noch auf bundesweit 10 Projekte im Jahr beschränkt.

Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg haben nun diese Möglichkeit genutzt und damit Ackerland und Grünlandflächen für PV-Projekte freigegeben. Damit nehmen die beiden Bundesländer vorerst deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein. 

Nun könnten bereits in der Ausschreibungsrunde im Juni in Bayern und in Baden-Württemberg die ersten Zuschläge für PV-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten erteilt werden.

Stellen sich Bayern und Baden-Württemberg nun also für PV-Projekte als „Länder der unbegrenzten Möglichkeiten“ dar? So sieht es nicht aus. In Bayern ist die Zahl der Freiflächenprojekte auf maximal 30 Projekte jährlich beschränkt. Und auch in Baden-Württemberg wird es eine „Zuschlagsgrenze“ in Höhe von 100 MW geben.

Aber unabhängig davon: Der erste Schritt hin zu einer Öffnung der Flächenkulisse ist gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass sich andere Bundesländer dem anschließen. Über konkrete Pläne ist insoweit aktuell aber nichts bekannt.

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