Kein Ende der Ausbauflaute in Sicht: Windkraftmoratorium auch in der Region Prignitz-Oberhavel

10.10.2019 Kein Ende der Ausbauflaute in Sicht: Windkraftmoratorium auch in der Region Prignitz-Oberhavel

Nach Schleswig-Holstein ist Brandenburg das zweite Bundesland, in welchem durch gesetzliche Regelungen in der Regionalplanung der weitere Ausbau der Windenergie vorläufig gestoppt wurde. Dies galt zunächst allerdings nur für die Planungsregion Havelland-Fläming. Seit kurzem ist allerdings auch in der gesamten Region Prignitz Oberhavel die Erteilung von Genehmigungen für Windenergieanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren vorläufig unzulässig.

Hintergrund

Im September 2018 wurde seitens der Brandenburgischen Landesregierung ein Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, in jenen Planungsregionen des Landes, in denen die konzentrierende Steuerung der Windenergienutzung wegen fehlerhafter Regionalpläne unwirksam ist, den weiteren Windenergieausbau einstweilen zu stoppen. Dieses „1. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung“ (RegBkPlG) ist am 1. Mai 2019 in Kraft getreten.

Die aus Sicht der Windenergienutzung neue Kernregelung des Gesetzes, § 2 c RegBkPlG, sieht für bestimmte Fälle die Unzulässigkeit von raumbedeutsamen Windenergieanlagen für eine Dauer von zwei Jahren vor. Ein ähnliches Gesetz ist seit dem Jahr 2015 in Schleswig-Holstein in Kraft und wurde dort regelmäßig verlängert. Anders als die Regelung in Schleswig-Holstein wirkt die gesetzliche Regelung in Brandenburg jedoch nicht „automatisch“ bereits für das gesamte Bundesland, sondern die Folge der Unzulässigkeit von Windenergieanlagen betrifft nur diejenigen Planungsregionen, in denen eine erfolgte Konzentrationszonenplanung für Windenergienutzung in dem jeweiligen Regionalplan durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt wurde.

Bereits zum Beginn des Moratoriums in der Region Havelland-Fläming haben wir ausführlich über die gesetzliche Neuregelung und ihre Auswirkungen berichtet, vgl. unsere Meldung vom 29. Mai 2019, abrufbar hier.

Moratorium in Prignitz-Oberhavel

Nach der Planungsregion Havelland-Fläming ist nun auch die Prignitz-Oberhavel von dem Moratorium betroffen. Hier war kürzlich der von der Planungsgemeinschaft beschlossene sachliche Teilplan „Freiraum und Windenergie” nur hinsichtlich der Kapitel “Freiraum” und “Historisch bedeutsame Kulturlandschaften” vom Brandenburgischen Infrastrukturministerium genehmigt worden. Eine Genehmigung des Kapitels “Windenergie” erfolgte hingegen nicht, da das Umweltministerium sein Einvernehmen zu insgesamt vier Eignungsgebieten nicht erteilt hatte. In allen vier Fällen würden erhebliche Konflikte des Naturschutzes – namentlich wegen nahe gelegener Seeadler- und Schwarzstorchbestände - einer Windenergienutzung entgegenstehen, so das Ministerium. Für die Genehmigung auch des Kapitels “Windenergie” wäre aber das Einvernehmen aller fachlich zuständigen Landesministerien Voraussetzung gewesen.

In einer Pressemitteilung vom 5.August 2019, abrufbar hier, teilte die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel mit, dass in der gesamten Planungsregion Prignitz-Oberhavel, bestehend aus den Landkreisen Oberhavel, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin, der § 2c des novellierten Regionalplanungsgesetzes und mithin die zweijährige Moratoriumsregelung zur Anwendung kommen soll. Dies hat zur Folge, dass zur Sicherung der laufenden fachübergreifenden Regionalplanung, die im April 2019 eingeleitet worden ist, die Genehmigung von Windenergieanlagen in der gesamten Region für zwei Jahre vorläufig unzulässig ist. Die entsprechende Bekanntmachung hierzu ist am 7. August 2019 im Amtsblatt für Brandenburg erschienen, so dass das Moratorium mit Ablauf des 6. August 2021 endet – wenn nicht vorher der neue Regionalplan in Kraft tritt.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte den früheren Regionalplan "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel aus dem Jahr 2003 in mehreren Urteilen inzident als unwirksam erachtet, vgl. etwa VG Potsdam, Urteil vom 27. November 2014 - 5 K 3574/13-. Nachdem das OVG Berlin-Brandenburg die Urteile bestätigt hat, sind diese rechtskräftig, vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Januar 2018, - 11 N 27.15-, abrufbar hier.

Ausblick

Wichtig dürfte für Planer von Windenergieanlagen derzeit vor allem sein, ob für laufende Genehmigungsverfahren eine Ausnahme erlangt werden kann. Hierbei wird es vielfach erforderlich sein, für die entsprechende Entscheidung tragkräftige Argumente vorzubringen. Dies dürfte abseits der Argumentation der nicht vorliegenden Raumbedeutsamkeit insbesondere die Frage sein, ob Hindernisse für die spätere Regionalplanung zu erwarten sind, wenn das jeweilige Vorhaben genehmigt würde.

Sollten Sie von dem Moratorium mittel- oder unmittelbar betroffen oder Unterstützung im Umgang mit der neuen Regelung in Brandenburg benötigen, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Julia Rawe
Rechtsanwältin

E-Mail: Rawe@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20

Ansprechpartner

Dr. Jörn Bringewat
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: Bringewat@vbvh.de
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