Internationalisierung des EEG: Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsbedingungen für geöffnete Ausschreibung mit Dänemark

19.10.2016 Internationalisierung des EEG: Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsbedingungen für geöffnete Ausschreibung mit Dänemark

Am 12. Oktober 2016 ist in Deutschland endgültig der Startschuss für die erste international geöffnete Ausschreibung gefallen: Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Website die Details zu Ausschreibungstermin-, -volumen und -design für die erste grenzüberschreitende PV-Ausschreibungsrunde mit Dänemark veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung der Ausschreibungsbedingungen wird der bereits seit Längerem laufende Internationalisierungsprozess des EEG erstmals in die konkrete Praxis überführt. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte des Ausschreibungsdesigns für die erste international geöffnete Ausschreibung unter dem EEG in Deutschland.

Vom Ausschreibungsvolumen bis zum Zuschlagsverfahren – Das deutsche Ausschreibungsdesign im Überblick

Für die grenzüberschreitende Ausschreibung gibt es eine eigene, von den sonstigen PV-Ausschreibungen separate Ausschreibungsrunde, an der Teilnehmer mit Standortflächen in Deutschland und in Dänemark teilnehmen dürfen. Allerdings sind die grenzüberschreitende und die nationale PV-Ausschreibung insofern miteinander verknüpft, als dass die im Rahmen der grenzüberschreitenden Ausschreibung bezuschlagte installierte Leistung von Anlagen in Deutschland vom Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins am 1. Juni 2017 abgezogen wird. Auch die dänischen Projekte müssen dabei ihr Gebot für die Teilnahme an der deutschen grenzüberschreitenden Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur abgeben.

Teilnehmen dürfen – auch auf Standorten in Dänemark – grundsätzlich nur PV-Freiflächenanlagen nach der deutschen Definition der GEEV:

„Freiflächenanlage ist jedes Modul zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, das nicht in, an oder auf einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, angebracht ist. Mehrere Module gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zur Ermittlung des Zahlungsanspruchs als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.“

Außerdem gelten in der geöffneten Ausschreibung die folgenden Besonderheiten:

  • Gebotstermin der gemeinsamen Ausschreibung ist der 23. November 2016.
  • Das Ausschreibungsvolumen der ersten internationalen Ausschreibung beträgt 50 MW.
  • Der Gebotshöchstwert beträgt 11,09 Cent/kWp.
  • Die Preisbildung erfolgt im Einheitspreis- oder auch uniform-pricing-Verfahren. Das bedeutet, der anzulegende Wert, nach dem sich am Ende die Höhe der Marktprämie richtet, bestimmt sich nicht nach dem eigenen Gebotswert, sondern nach dem höchsten noch bezuschlagten Gebot.
  • Das Gebot muss mindestens einen Umfang von 100 kWp und darf höchstens einen Umfang von 10 MWp installierter Leistung haben.
  • Gebote aus beiden Staaten haben dabei die gleichen Chancen: Eine Kontingentierung oder eine vorgegebene Verteilung der Zuschläge findet nicht statt. Das bedeutet: Nehmen nur sehr wenige oder keine Anlagen auf Standorten in Dänemark teil, werden deswegen nicht weniger deutsche Projekte bezuschlagt.
  • Bei der Teilnahme an der internationalen Ausschreibung muss eine Sicherheit in Höhe von 70,00 Euro/kW sowie eine Gebühr in Höhe von 715,00 Euro entrichtet werden. Die Sicherheit kann als Zahlung oder in Form einer Bürgschaft geleistet werden. Denn auch in der internationalen Ausschreibung gilt: wer nicht realisiert, wird pönalisiert und muss eine Strafzahlung leisten.
    • Zuletzt beantwortet die Bundesnetzagentur auch die spannende Frage nach den Flächenvoraussetzungen: So bestehen für Freiflächenanlagen, die in Dänemark errichtet werden sollen, in der deutschen Ausschreibungsrunde keinerlei Flächenrestriktionen. Die Frage, welche Anlagen in der deutschen geöffneten Ausschreibung mit hiesigen Flächen konkurrieren, richtet sich also allein nach dem dänischen Rechtsrahmen für die Flächennutzung (z.B. Bau- und Planungsrecht, Naturschutzrecht etc.). Dies dürfte insbesondere mit Blick auf die in Deutschland nicht mehr förderfähigen Ackerflächen erhebliche Wettbewerbsvorteile für dänische Standorte mit sich bringen.
    • Für die Gebotsabgabe müssen die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten Formulare genutzt werden. Ansonsten wird das Gebot nicht berücksichtigt. 

    Eine entsprechende Bekanntmachung für die geöffnete Ausschreibung in Dänemark erfolgt auf der Website der dänischen Energieagentur. Die Ausschreibungsrunden beider Länder sind dabei vollständig unabhängig voneinander. Weitere Informationen zu den grenzüberschreitenden Ausschreibungen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur

    Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung…

    Das Verfahren der international geöffneten Ausschreibung läuft parallel zu den nationalen PV-Ausschreibungen nach dem EEG und der FFAV. Das bedeutet, dass Bieter grundsätzlich berechtigt sind, an beiden Ausschreibungen teilzunehmen, sofern sie für das Projekt nicht schon einen Zuschlag bekommen haben. Sind Sie mit Ihrem Projekt in der internationalen Ausschreibung zum 23. November 2016 also nicht erfolgreich, hindert Sie dies nicht daran, an der nächsten regulären Ausschreibung am 1. Dezember 2016 teilzunehmen. Sollten Sie in der internationalen Ausschreibung aber einen Zuschlag erhalten, dann erst einmal unseren herzlichen Glückwunsch! Erfolgreiche Bieter in der grenzüberschreitenden Ausschreibung werden dann ebenso nach den Regeln des EEG und der FFAV gefördert wie alle anderen bezuschlagten Projekte in den nationalen Ausschreibungen auch. In diesem Fall können Sie Ihr gegebenenfalls bereits eingereichtes Gebot für die reguläre Ausschreibung im Dezember wieder zurückziehen. Die Bundesnetzagentur geht offenbar davon aus, dass die Verfahren sich insoweit nicht überschneiden, so dass es für Anlagenbetreiber in der Dezember-Runde nicht zu Problemen kommen sollte.

    Mit der Veröffentlichung des Ausschreibungsdesigns durch die Bundesnetzagentur herrscht Klarheit über Ablauf und Spielregeln der ersten grenzüberschreitenden Ausschreibungsrunde. Insbesondere die unterschiedlichen Anforderungen an die Flächenkulisse werfen die Frage auf, ob hierin für den angespannten deutschen PV-Markt neue Chancen winken oder eher weitere Risiken lauern. Angesichts des Heimvorteils für dänische Unternehmen könnte es sein, dass diese den Wettbewerbsvorteil einer großzügigeren Flächenkulisse in der Ausschreibung ausspielen werden. Andererseits ist die deutsche PV-Branche schon besser auf das deutsche Ausschreibungsdesign eingestellt und genießt insoweit ebenfalls gewisse Vorteile. Wir sind gespannt darauf, wie sich die Branche den neuen Herausforderungen stellt und begleiten Sie bei Bedarf gerne auf Ihrem Weg in die internationale Ausschreibung!

Ansprechpartner

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