Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem Einzelfall ein Anlagenpachtmodell für eine PV-Anlage als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft.
Wir möchten Sie mit einem Rundschreiben kurz – soweit uns bekannt – über den Hintergrund der Entscheidung der BaFin und unsere rechtliche Einschätzung informieren sowie einige erste Handlungsempfehlungen geben. Das Rundschreiben zu Anlagenpachtmodellen finden Sie hier.