Info-Rundschreiben zu Anlagenpachtmodellen

22.04.2015 Info-Rundschreiben zu Anlagenpachtmodellen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem Einzelfall ein Anlagenpachtmodell für eine PV-Anlage als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft.

Wir möchten Sie mit einem Rundschreiben kurz – soweit uns bekannt – über den Hintergrund der Entscheidung der BaFin und unsere rechtliche Einschätzung informieren sowie einige erste Handlungsempfehlungen geben. Das Rundschreiben zu Anlagenpachtmodellen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Dr. Steffen Herz
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: Herz@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20