Erste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen: Ergebnisse veröffentlicht

29.04.2015 Erste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen: Ergebnisse veröffentlicht

Wer hat einen Zuschlag erhalten? Was folgt jetzt? Und die spannendste Frage – mit welchem Gebotswert hätte man das Rennen für sich entscheiden können?

Einen Teil dieser Fragen hat die Bundesnetzagentur heute mit der öffentlichen Bekanntmachung der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin: 15. April 2015) beantwortet.

Veröffentlicht wurden die Namen der Bieter, die „Gebote“ (Nummer des Gebotes und eindeutige Zuschlagsnummer) und die Standorte der geplanten Freiflächenanlagen.

Die 25 Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben, haben nun zunächst einmal bis zum 19. Mai 2015 Zeit, die erforderliche Zweitsicherheit zu leisten. Andernfalls erlischt ihr Zuschlag. Erlöschen die Zuschläge für Gebote von zusammen mehr als 30 MW, kommt es zu einem Nachrückverfahren, in dem gegebenenfalls bislang nicht bezuschlagte Gebote noch einen Zuschlag bekommen können.

Was man bei einem Blick auf die Übersicht noch nicht findet, sind die einzelnen Zuschlagswerte. Diese müssen nach der FFAV erst bis Ende Juni und im Falle eines Nachrückverfahrens gegebenenfalls noch später veröffentlicht werden. Sie können allerdings auch schon früher veröffentlicht werden.

Fast interessanter als die Bekanntmachung ist die begleitende Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Nach dieser betrug der Durchschnittswert der bezuschlagten Gebote 9,17 Cent je Kilowattstunde und lag somit etwas höher als der aktuell geltende anzulegende Wert nach dem EEG für PV-Freiflächenanlagen von 9,02 Cent je kWh. Die Durchschnittsgröße der bezuschlagten Projekte liegt bei 6,3 MW.

Zumindest die eingegangen 170 Gebote sollen nach Auffassung der Bundesnetzagentur auf eine breite Akteursvielfalt hinweisen. Die im Hinblick auf die Akteursvielfalt relevante Frage – wessen Gebote denn erfolgreich waren – beantwortet dies freilich nicht. Dass anscheinend ein einziges Unternehmen 40 % der bezuschlagten Gebote auf sich vereint, spricht wohl eher gegen eine allzu große Akteursvielfalt unter den erfolgreichen Bietern.

Fazit:

Es bleibt weiter spannend. Der entscheidende Punkt – nämlich die Frage, ob die Umstellung der Ermittlung der Förderhöhe durch ein wettbewerbliches Verfahren der Ausschreibung tatsächlich zu anderen (niedrigeren) Förderwerten führen und somit dem bisherigen System eine Überförderung nachweisen wird, bleibt noch zu klären. Aus den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde wird man hier noch nicht allzu viel ableiten können.

Das gleiche gilt im Hinblick auf die Akteursvielfalt. Allerdings scheint das Ergebnis der ersten Runde die Befürchtungen um die Akteursvielfalt zu bestätigen. Zwar mag es sein, dass eine Vielfalt verschiedener Akteure an der Ausschreibung teilgenommen hat. Dabei sein ist hier aber nicht alles. Die entscheidende Frage bleibt, wer erfolgreich teilnimmt.

Ansprechpartner

Dr. Steffen Herz
Rechtsanwalt | Partner

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