Der derzeit noch bestehende Förderdeckel für Solaranlagen wurde nicht nur in der Solarbranche von Anfang an heftig kritisiert, steht er doch in diametralem Widerspruch zu der klimapolitischen Notwendigkeit, den Ausbau der erneuerbaren Energien schnellstmöglich voranzutreiben. Der Deckel sieht vor, dass neue „ausschreibungsfreie“ Photovoltaikanlagen bis 750 kW nicht mehr gefördert werden, sobald bundesweit ein Ausbau-Grenzwert von 52 Gigawatt (GW) installierter Photovoltaik-Kapazität erreicht ist. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag die Gesamtleistung der in Deutschland installierten Photovoltaikanlagen Ende Juni 2019 bereits bei 48 GW, so dass der Ausbau-Grenzwert bereits 2020 erreicht sein wird. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Klimapakets (sehen Sie hierzu unseren ausführlichen Bericht weiter oben in diesem Newsletter) darauf verständigt, den Deckel abzuschaffen.
Welche Solaranlagen wären vom Deckel betroffen?
Der mit dem EEG 2014 eingeführte Förderdeckel sieht derzeit noch vor, dass nach Erreichen der Ausbaugrenze von 52 GW neu in Betrieb genommene Freiflächen- und Gebäudeanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 kW keine Förderung nach dem EEG 2017 mehr erhalten sollen. Dies betrifft sowohl die Einspeisevergütung, die gesetzlich festgelegte Marktprämie als auch den Mieterstromzuschlag. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW sollen hingegen weiterhin an den Ausschreibungen teilnehmen und dadurch einen Förderanspruch erzielen können.
Was ist der aktuelle Stand?
Um das im Klimaschutzplan 2050 angestrebte Ziel, bis zum Jahr 2030 einen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen, hat die Bundesregierung am 20. September 2019 unter anderem neue Sektorziele für erneuerbare Energien festgelegt. Für aus Solarenergie erzeugten Strom ist eine Verdopplung der derzeit installierten Leistung von Solaranlagen auf 98 GW bis zum Jahr 2030 geplant. Um dies zu erreichen, soll der Ausbaudeckel aufgehoben werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff dem bereits vor und legte am 24. September 2019 einen konkreten Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/13517) vor, der vorsah, den Deckel für die Solarförderung im EEG 2017 abzuschaffen. Die umwelt- und klimapolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Anja Weisgerber, hat inzwischen angekündigt, dass das Gesetz zur Abschaffung des Deckels noch bis Ende des Jahres auf den Weg gebracht werde. Der zunächst im ersten Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz befindliche Passus, mit dem dies umgesetzt worden wäre, ist zwischenzeitlich allerdings wieder aus dem Entwurf gestrichen worden. Ob, wann und wie genau die Umsetzung dieses Jahr noch erfolgen wird, scheint derzeit daher noch etwas unklar. Wir sind aber optimistisch – die Zeichen stehen hier klar auf Streichung des Deckels!
Für die Solarbranche sind dies zunächst äußerst erfreuliche Nachrichten. Ob der Wegfall des Ausbaudeckels für sich genommen allerdings reichen wird, um das neue Ausbauziel für Solaranlagen zu erreichen, wird sich zeigen. So fällt die Förderung für neue PV-Anlagen bis 750 kW umso niedriger aus, je mehr Anlagen errichtet werden. Hinzu kommt, dass der Eigenverbrauch des PV-Stroms und die Lieferung an benachbarte Verbraucher auch weiterhin erheblichen energierechtlichen Hindernissen begegnen. Bleibt zu hoffen, dass die angekündigten Verbesserungen für Mieterstromkonzepte hier einen weiteren Ausbauschub begünstigen.