Empfehlungsverfahren zur Erweiterung von Anlagen

09.10.2012 Empfehlungsverfahren zur Erweiterung von Anlagen

Am 27. September 2012 hat die Clearingstelle EEG ein Empfehlungsverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis insbesondere für die Betreiber von Biogas- und Windkraftanlagen von Bedeutung sein wird.

So wird sich die Clearingstelle EEG unter anderem mit den folgenden, äußerst praxisrelevanten Fragestellungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme im Sinne des EEG auseinandersetzen:

  • Behalten Anlagen oder Anlagenteile bei einer Versetzung ihr Inbetriebnahmedatum?
  • Hat der Austausch von Anlagenteilen oder ganzen Anlagen Einfluss auf das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum im Sinne des EEG?
  • Wie ist der Zubau neuer oder gebrauchter Anlagen zu bestehenden Anlagen zu bewerten?

Die Clearingstelle EEG wird dabei der Empfehlung nicht allein die von ihr vertretene Rechtsauffassung zu dem mit der Frage der Inbetriebnahme eng verknüpften Anlagenbegriff des EEG zu Grunde legen. Sie wird vielmehr alle insofern vertretenen Rechtsauslegungen berücksichtigen und darstellen, wie die genannten Fragen nach den verschiedenen Rechtsauffassungen zu beantworten sind. Wie die gesamte Branche erwartet auch die Clearingstelle EEG im Übrigen zum Anlagenbegriff eine abschließende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof.

Fazit:

Insbesondere Betreiber von Biogasanlagen sind bei Anlagenerweiterungen und -umgestaltungen im Moment mit einem erheblichen Maß an Rechtsunsicherheit konfrontiert. Unklar ist beispielsweise, ob bei Austausch und Versetzung eines BHKW an einen Satelliten-Standort das ursprüngliche Inbetriebnahmejahr der Biogasanlage erhalten bleibt. Auch die Netzbetreiber halten sich bedeckt. Das nun eingeleitete Empfehlungsverfahren wird hier Einiges zur Klärung beitragen. Die Entscheidung der Clearingstelle EEG, dabei alle Rechtsauffassungen zum Anlagenbegriff zu berücksichtigen, ist zu begrüßen.

Näheres zu dem Empfehlungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Clearingstelle EEG.