Zuletzt ging es Schlag auf Schlag: Am 20. September 2019 stellte die Bundesregierung das lang erwartete „Klimapaket“ des sogenannten Klimakabinetts zunächst als Eckpunktepapier vor (abrufbar hier), kurz danach schon das ausführlichen „Klimaschutzprogramm 2030“ (abrufbar hier). Am 5. Oktober folgte bereits ein erster Referentenentwurf für ein Klimaschutzgesetz. Am 20. Oktober 2019 wurde dieser Entwurf von der Bundesregierung gebilligt und zwischenzeitlich auch bereits vom Bundestag beschlossen. Zudem liegen inzwischen auch verschiedene Entwürfe für ein Kohleausstiegsgesetz vor, in dem ursprünglich auch verschiedene Änderungen in EEG und BauGB vorgesehen waren – die im zuletzt aufgetauchten Entwurf aber prompt schon wieder fehlen… Derzeit wird um einige wesentliche Punkte wie den 52-GW-Deckel für Solaranlagen und die 1.000-Meter-Abstands-Regel für Windenergieanlagen noch heftig politisch gerungen, weswegen es derzeit so aussieht, als würden diese für die Erneuerbaren-Branche höchst bedeutsamen Themen erst in späteren Gesetzgebungsverfahren angegangen. Da hier das letzte Wort noch nicht gespro-chen ist, wollen wir an dieser Stelle erst einmal etwas „herauszoomen“ und Ihnen einen ersten Einblick in die wesentlichen Inhalte des Klimapakets geben. Die gesetzliche Umsetzung der vielen Einzelmaßnahmen wird uns alle sicherlich noch eine Weile auf Trab halten …
Viel hilft viel? – Was die Bundesregierung beschlossen hat
Insgesamt 66 Maßnahmen enthält das Eckpunktepapier des Klimakabinetts, unter anderem in den Sektoren Energie, Gebäude, Verkehr, Industrie, Land- und Forst- sowie Abfallwirtschaft. Die prominen-teste davon: Die Einführung eines CO2-Handels für die Sektoren Wärme und Verkehr mit einem Start-preis von 10 Euro pro Tonne CO2. Alle Maßnahmen sollen eigentlich noch in diesem Jahr gesetzlich verankert werden. Die ausführliche Fassung findet sich dann im sogenannten Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.
Prompt folgte allerdings auch die Kritik von Wissenschaftlern, Opposition und aus der Zivilgesell-schaft: Zu wenig mutig, zu vage, zu unverbindlich seien die Vorschläge der Großen Koalition. Führende Klimaschutzexperten, etwa vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung oder dem Helmholtz Zent-rum für Umweltforschung, sprachen zwar von einem Schritt in die richtige Richtung, machten aber auch ihre Zweifel deutlich, dass Deutschland allein mit diesem Maßnahmenpaket seine Klimaziele erreichen kann.
Da wir selbst allerdings keine Klimawissenschaftler, sondern Energierechtsexperten sind, möchten wir diese Diskussion an dieser Stelle den Fachleuten überlassen und uns darauf konzentrieren, Ihnen einige der geplanten konkreten Maßnahmen vorzustellen. Die konkrete Umsetzung in Gesetzestext wird dabei sicherlich noch einmal genauso spannend wie die wissenschaftlichen und politischen Diskussionen …
Überblick über ausgewählte Maßnahmen – Was die Akteure der Energiewende von dem Klimapaket erwarten können
Maßnahme 48: Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 Prozent
Der weitere EE-Ausbau ist dem Eckpunktepapier auf den ersten Blick „nur“ eine Nummer wert – dahinter versteckt sich jedoch eine ganze Reihe von Maßnahmen. Insbesondere zwei davon sind schnell erklärt und aus unserer Sicht uneingeschränkt zu begrüßen:
- Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 GW für die Förderung des Ausbaus von außerhalb der Ausschreibungen geförderten PV-Anlagen soll nun endlich aufgehoben werden, wie schon lange gefordert. Damit wird es auch nach 2020 möglich sein, für gesetzlich geförderte Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis zu 750 kW Zahlungen nach dem EEG in Anspruch zu nehmen (sehen Sie hierzu auch unsere ausführlichere Meldung im Abschnitt SOLARENERGIE).
- Das Ausbauziel für Windenergie auf See soll zudem in Absprache mit den betroffenen Ländern von derzeit 15 GW auf 20 GW im Jahr 2030 angehoben werden.
Beide Änderungen sollten nach einem ersten bekannt gewordenen Referentenentwurf vom 11. November 2019 eigentlich bereits mit dem nun ebenfalls anstehenden Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden. In einem zweiten kürzlich bekannt gewordenen Entwurf ist jedoch – erst einmal ohne weitere Erklärung – keine Änderung des EEG mehr enthalten, der 52-GW-Deckel würde demnach weiter bestehen bleiben. Seltsam nur, dass die Kanzlerin jüngst in ihrer Rede zur Haushaltsdebatte im Bundestag davon ausging, dass der Deckel bereits abgeschafft sei – es bleibt also spannend und wir optimistisch…
- Die erhofften positiven Impulse für die Solarbranche und die Windenergie auf See werden allerdings durch einen derben Dämpfer beim Ausbau der Windenergie an Land flankiert: In Zukunft sollen Windenergieanlagen einen pauschalen Abstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen einhalten. Auch ein Repowering von bestehenden Anlagen soll nur in diesem Abstand möglich sein. Die neue Regelung soll zudem auch für bestehende Flächenpläne gelten, die vor dem 1. Januar 2015 rechtskräftig geworden sind – sie reduziert also sogar rückwirkend die für Windenergie vorgesehene Fläche. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Windenergie an Land schon seit längerem massiv stockt – nicht zuletzt wegen fehlender Genehmigungen und realisierungsfähiger Flächen – ist diese ersichtlich auf erhöhte Akzeptanz zielende Maßnahme natürlich hoch umstritten und wird sicherlich noch für einige kontroverse Debatten sorgen.
Auch die Umsetzung dieser Restriktion für den Windausbau war ursprünglich bereits im ersten Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz enthalten und zwar in Form eines zukünftigen § 35a BauGB. Dieser sah vor, dass der Abstand bereits zu Dorfgebieten mit mindestens fünf Wohngebäuden einzuhalten ist, also zu Kleinstsiedlungen. Dieser Entwurf sorgte jedoch vielerorts für Empörung – eine breite Allianz aus verschiedenen Organisationen und Verbänden sprach sich in einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier gegen solche bundesweite Mindestabstände aus. Vielleicht mit Erfolg? Jedenfalls ist die Regelung im zweiten Referentenentwurf – erst einmal stillschweigend – gestrichen worden. Hoffen wir darauf, dass diese Maßnahme nun politisch noch einmal überdacht wird.
Denn erst im März dieses Jahres hatte ein Gutachten des Umweltbundesamts gezeigt, dass die Einführung einer pauschalen Abstandsregelung von 1.000 Metern die bebaubaren Flächen um 20 bis 50 Prozent verringern würde. Nur 35 Prozent der bereits betriebenen Anlagen könnten noch repowert werden. Ein Hoffnungsschimmer jedoch bleibt: Ländern und Kommunen soll es künftig wohl offenstehen, geringere Abstandsflächen festzulegen. Die Länder haben dafür 18 Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung Zeit, die Kommunen sogar unbeschränkt.
Einen Anreiz für Kommunen, von ihrem Opt-Out-Recht Gebrauch zu machen, könnte auch die im Kabinett bereits beschlossene Änderung des Grundsteuergesetzes bringen. Danach dürfen Kommunen in Zukunft einen gesonderten Hebesatz für Flächen beschließen, die für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. So können sie finanziell stärker von Windkraft profitieren. Dies soll – so die Hoffnung – zu mehr lokaler Akzeptanz führen.
Die weiteren Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben bisher eher vage: So ist hier von einem „Regionalisierungsbonus“ die Rede, der den Ausbau von Windenergie regional besser verteilen soll. Zudem soll Bürgerenergie vor Ort gestärkt werden. Auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom ist geplant. Solche Entwicklungen wären natürlich grundsätzlich begrüßenswert – wenn sie denn effektiv umgesetzt werden. Konkrete Verbesserungen dürften hier also noch etwas auf sich warten lassen – wir sind aber sehr gespannt, was sich die Bundesregierung hierzu so einfallen lässt. Bislang waren die Bemühungen im Bereich Bürgerenergie und Mieterstrom ja eher nicht von großem Erfolg gekrönt. Aber wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt…
Maßnahme 49: Sektorenkopplung
Denkbar schwammig formuliert ist auch die Maßnahme zur Sektorkopplung. Demnach sollen bestehende Hindernisse „identifiziert und abgebaut“ werden, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Ansonsten wird auf den Umstieg auf E-Mobilität und dekarbonisierte Wärmenetze verwiesen.
Tja, was sollen wir dazu sagen: Wir und auch viele von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, könnten sicherlich einen sehr direkten und ausgiebigen Beitrag dazu leisten, die bestehenden Hindernisse zu „identifizieren“. Man sollte meinen, die Suche nach den wesentlichen Hindernissen wäre langsam mal abgeschlossen – zumal sie eigentlich recht klar auf der Hand liegen – und man könnte sich nun endlich mal daran machen, sie zu beseitigen. Nur ein kurzes Brainstorming dazu: unfaire Preisvorteile für fossilen Strom (Stichwort: CO2-Preis), zu viele Abgaben und Umlagen und mangelnde Berücksichtigung des „Sektorenübertritts“, überbordende Bürokratie, Melde- und Messpflichten, zu hohe Komplexität, zu viele Rechtsunsicherheiten und mangelnde Praxistauglichkeit bei den für Sektorenkopplungsprojekte geltenden Sonderregeln… Wir könnten noch eine Weile so weitermachen, aber all dies sind ja auch eigentlich keine Neuigkeiten, würden wir meinen. Liebe Bundesregierung, wir freuen uns also sehr auf den Abbau dieser Hindernisse!
Die Lösung dieser Probleme kann unseres Erachtens nun allerdings auch nicht darin liegen, die Sektorenkopplung künftig außerhalb des freien Marktes voranbringen zu wollen, wie es sich zuletzt abzeichnete (wir berichteten). Gerne weisen wir Sie insoweit auch noch einmal auf die jüngst veröffentlichte und in vielen Medien aufgegriffene Positionierung der Allianz für fairen Wettbewerb im Wasserstoffmarkt hin, in der die Diskussion und die erforderlichen Änderungen noch einmal gebündelt dargestellt werden (hier finden Sie die zusammenfassende Pressemitteilung, das ausführliche Positionspapier finden Sie hier).
Maßnahme 50: Letztverbraucherstatus für Stromspeicher [sic!]
Stromspeicher und das Energierecht – bisher keine besonders glückliche Paarung. Im „alten“ Energierecht schlicht nicht vorgesehen, ist ihre rechtliche Einordnung bis heute schwierig und umstritten, die diesbezüglichen Sonderregeln oft hochkomplex und wenig praxistauglich. Daher ist es grundsätzlich erfreulich, dass die Bundesregierung hier anscheinend künftig für mehr Rechtssicherheit sorgen will. Bezeichnend ist insoweit allerdings, dass die dafür ins Maßnahmenpaket aufgenommen Formulierung direkt wieder neue Verwirrung schafft.
Demnach sollen Energiespeicher nach dem Eckpunktepapier in Zukunft „den Letztverbraucherstatus erhalten“, zudem sollen „Speicher von bestehenden Umlagen befreit werden“. Wer sich etwas mit der rechtlichen Einordnung von Speichern auskennt, reibt sich an dieser Stelle verwundert die Augen – ist doch gerade die (vielfach kritisierte) Einordnung von Speichern als Letztverbraucher bereits längst energierechtlicher Status Quo. Nur hieraus resultiert ja überhaupt das Problem der Mehrfachbelastung mit Abgaben und Umlagen, weil Speicher eben sowohl als Letztverbraucher als auch als Stromerzeugungsanlage eingeordnet werden – was beides sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht allerdings schon lange und laut kritisiert wird. Wie das alles nun genau zusammenpassen soll, war der Bundesregierung anscheinend dann selbst nicht ganz klar, denn im ausführlicheren Klimaschutzplan wurde die Formulierung dann noch einmal etwas umgestellt. Demnach sollen Speicher von bestehenden Umlagen befreit werden, „sofern dadurch eine Doppelbelastung entsteht“. Allerdings wird auch sogleich betont, dass das Gesamtziel, die Strompreise zu senken, nicht gefährdet werden darf. Zudem gibt es jetzt schon Regelungen, die genau das Ziel verfolgen – es bei genauerer Betrachtung nur eben vielfach nicht rechtssicher und praxistauglich erreichen. Insofern bleibt unklar, ob und wie viel Handlungsbedarf die Bundesregierung in diesem Punkt überhaupt wirklich sieht.
Alles in allem macht die Lektüre der entsprechenden Textpassagen nicht wirklich Hoffnung auf den großen Durchbruch für Speicher – allen gegenläufigen europäischen Trends weiterhin zum Trotz (wir berichteten). Ein kleines Goodie enthält der Klimaschutzplan für Speicher aber dennoch: Es solle geprüft werden, ob nicht die Abschaltbare-Lasten-Umlage und die Umlage nach § 19 StromNEV für den Netzbezugsstrom von Speichern entfallen könnten. Das sind zwar nicht die ganz großen Positionen auf der Stromrechnung, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist…
Maßnahmen im Bereich Elektromobilität
Der Förderung der Elektromobilität werden gleich mehrere Einzelmaßnahmen gewidmet, wobei hier der Fokus nach wie vor im Bereich des privaten Individualverkehrs mit PKW liegt. Diese sollen künftig verstärkt Gegenstand von Steuererleichterungen und Förderprogrammen sein (Maßnahme Nr. 15). Zudem ist eine Förderung von Busflotten mit alternativen Antrieben vorgesehen (Maßnahme Nr. 17). Erfreulich wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung hier auch Anreize für weitere Verkehrsmittel vorgesehen hätte, die insbesondere in den Städten inzwischen durchaus nachgefragt sind. So wäre etwa auch eine Kaufprämie für E-Lastenräder und -Fahrräder wünschenswert. So gingen für das Berliner Lastenradprogramm gleich am ersten Tag über 1.000 Anträge ein – das Fördergeld reichte gerade mal für 231 positive Bescheide.
Für viele Akteure der Energiewirtschaft ist wohl vor allem Maßnahme Nr. 14 interessant, die sich dem Ausbau der Ladeinfrastruktur widmet. Dazu soll noch in diesem Jahr ein „Masterplan Ladeinfrastruktur“ vorgelegt werden. Das Eckpunktepapier kündigt in diesem Kontext eine Vielzahl von Förderprogrammen an, etwa einen „Handwerkerbonus“ für den Einbau der Wallbox zuhause. Auch Rechtsänderungen sollen den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Zukunft vereinfachen. Während Anpassungen im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht hierzu bereits konkret genannt werden (Duldungspflicht des Vermieters und Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips der Wohnungseigentümergemeinschaft beim Einbau von Ladepunkten) wird ansonsten eher das Ziel als der Weg dorthin beschrieben: Beschleunigter Netzanschluss, Rechtssicherheit bei der Berechnung von Umlagen, nutzerfreundliches Laden… Dazu können wir aus unserer Beratungserfahrung nur sagen: Ja, bitte ganz genau das alles machen – und zwar sehr sehr schnell, mutig und gründlich! Denn mit der momentanen Regelungskomplexität, den Rechtsunsicherheiten und den teils absurden Bürokratieanforderungen für Ladesäulenbetreiber ist keine Verkehrswende zu machen.
Maßnahme 51: Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der KWK
Die KWK-Förderung nach dem KWKG soll bis 2030 verlängert werden. Was sich in den vergangenen Monaten durch die Empfehlungen der Kohlekommission bereits angedeutet hat, steht nun schwarz auf weiß im Eckpunktepapier und im Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz. Moderne KWK-Anlagen tragen durch ihre flexible Fahrweise zur Versorgungssicherheit bei. So können sie den Kohleausstieg begleiten und abfedern. Zwar liefert nicht jede KWK-Anlage automatisch grüne Energie, die KWK-Förderung wird auch für die Verbrennung von Gas als fossilem Rohstoff gezahlt. Dennoch gilt natürlich: Die effiziente Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung reduziert CO2-Emissionen und ist deshalb weiterhin förderungswürdig.
Maßnahme 30: Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern
Interessante Neuigkeiten für die Biogas-Branche könnte die Maßnahme Nr. 30 beinhalten: Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen soll durch ein optimiertes und wohl teilweise auch neu gestaltetes Fördersystem vorangebracht werden. Im ausführlichen Klimaschutzprogramm ist auch ausdrücklich die Rede von einem neuen Fördersystem für Neuanlagen. Zudem soll ein Konzept für die Förderung der Umrüstung von gasdichten Gärrestelagern von Nawaro-Bestandsanlagen zu Güllelagern entwickelt werden. Die gasdichte Lagerung von Gärresten in Bestands- und Neuanlagen soll dabei allerdings ordnungsrechtlich vorgeschrieben und zukünftige Förderungen daran geknüpft werden.
Fazit
Sie werden es sich denken können – ein umfassendes Fazit fällt bei der Vielzahl von Maßnahmen schwer, zumal ja viele Punkte noch nicht bis in Letzte konkretisiert sind. Natürlich springen einige Themen sofort ins Auge und auf die politische Agenda in der Branche, wie die Abstandsregelungen für die Windenergie oder die schon lange überfällige Aufhebung des 52-GW-Deckels. Aber auch in den vielen vermeintlich kleineren Einzelmaßnahmen ist beim näheren Hinsehen durchaus Musik drin – und manchmal eben auch in dem was gerade nicht genauer ausbuchstabiert wird oder zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommt… Es bleibt zu hoffen, dass die vielen Punkte, die derzeit noch eher als „wir wollen gerne irgendwie irgendwann mal“ als nach „wir werden umgehend“ klingen, doch schnell und beherzt angepackt werden. Denn sonst droht auch dieses Maßnahmenpaket am Ende doch wieder eher ein buntes Sammelsurium ganz netter Ideen zu werden, als der ganz große klimapolitische Wurf, als den es die Bundesregierung kommuniziert hat. Wir werden das sehr genau beobachten – und Sie ja sicherlich auch.