Für die Oktober-Ausgabe des Magazins Erneuerbare Energien stellen von Bredow Valentin Rechtsanwälte die in Polen geplanten Änderungen des Fördermodells für Erneuerbare Energien dar. Nach dem neuesten Entwurf des ersten polnischen Gesetzes über Erneuerbare Energien soll die grüne Energie in der Zukunft nicht mehr durch das Quoten- und Zertifikatmodell, sondern durch das Ausschreibungssystem gefördert werden.
In dem Beitrag erläutern Małgorzata Krzysztofik, LL.M. und Dr. Florian Valentin das Design des vorgeschlagenen Fördermodells. Diskutiert werden der Gegenstand der Ausschreibung und Bedingungen der Zuschlagerteilung. Aus dem Beitrag erfährt der Leser über die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen, Rechte und Pflichten des Teilnehmers nach der Zuschlagerteilung sowie Sanktionsmaßnahmen für den Fall der Nichtrealisierung des Projektes. Die Autoren sprechen auch Mechanismen für die Technologie- und Akteursvielfalt sowie Ausnahmeregelungen für Bestandsanlagen an. Die Autoren informieren auch über die Einführung der EEG-Umlage und geben ihre Einschätzung zum voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs ab.