EEG 2014 macht Anpassung der „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ notwendig

20.08.2014 EEG 2014 macht Anpassung der „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ notwendig

Mit der Festlegung „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ (Anlage 1 zum Beschluss BK6-12-153) vom 29.10.2012 hat die Bundesnetzagentur die bis heute gültigen Vorgaben für die Abwicklung des Netzzugangs von Einspeisestellen für Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgestellt. Dort werden detailliert die vorzunehmenden Schritte, die konkret zu beachtenden Prozessschritte und der Ablauf eines Wechsels der Vergütungsform (Direktvermarktung oder EEG-Vergütung) für Erneuerbare-Energien-Anlagen festgelegt.

Das In-Kraft-Treten des EEG 2014 macht es erforderlich, auch diese Festlegung an die geänderten Rahmenbedingungen der Förderung von Strom nach dem EEG anzupassen. Dies betrifft insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Vermarktungsformen (neu hinzugekommen ist die Ausfallvergütung, entfallen ist das Grünstromprivileg) sowie die Anpassung an die Wechselfristen des EEG 2014 (kurze Wechselfristen beim Wechsel in die Ausfallvergütung).

Das entsprechende Verfahren ist kürzlich von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur eröffnet worden. Bereits im Vorfeld war vom BDEW eine verbändeübergreifende Projektgruppe ins Leben gerufen worden, die der Beschlusskammer zeitnah erste Vorschläge vorlegen wird. Hieran anschließen soll sich eine öffentliche Konsultation. Die erforderlichen Änderungen sollen spätestens Anfangs Dezember 2014 identifiziert sein.

Mit einer Umsetzung der neuen „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ rechnet die Beschlusskammer allerdings frühestens ab dem 1. Oktober 2015. Es wird daher aktuell auch noch ein Übergangsszenario diskutiert werden.