Clearingstelle startet Empfehlungsverfahren zu Energiespeichern

23.05.2016 Clearingstelle startet Empfehlungsverfahren zu Energiespeichern

Bislang standen sie nicht im Fokus der „klassischen“ EEG-Debatten, zunehmend beschäftigen jedoch auch Energie- bzw. wenigstens Stromspeicher die Gerichte sowie die Clearingstelle EEG.

Am 11. Mai 2016 hat die Clearingstelle EEG das Empfehlungsverfahren 2016/12 gestartet. Das Verfahren dient zur Klärung verschiedener Fragen zu Speichern im EEG 2014. In dem Verfahren wird sich die Clearingstelle unter anderem damit befassen, ob der Speicher gemeinsam mit einer Erzeugungsanlage als Gesamtanlage im Sinne des EEG angesehen werden kann. Ferner geht es in dem Verfahren darum, wann ein Speicher im Sinne des EEG 2014 in Betrieb genommen wurde und wie dies nachgewiesen werden kann. Des Weiteren ist im Zusammenhang mit § 61 a E-EEG 2016 (siehe hierzu unseren Sondernewsletter zum ersten Referentenentwurf des EEG 2016, Seite 27 ff.) die Frage von Interesse, ob in einem Speicher sowohl Strom aus fossilen Energien als auch Strom aus Erneuerbaren Energien eingespeichert werden kann und welche messtechnische Erfassung hierfür gegebenenfalls erforderlich ist.

Nunmehr haben alle bei der Clearingstelle EEG registrierten öffentlichen Stellen und Interessengruppen bis zum 22. Juni 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Weitere Informationen zum Empfehlungsverfahren finden Sie hier.

Fazit:

Es ist erfreulich, dass die rechtlichen Zusammenhänge von Speichern weiter untersucht werden und sich auch die Clearingstelle dieses Themas annimmt. Indessen zeichnet sich ab, dass auch aus den Ergebnissen dieses Empfehlungsverfahren keine entscheidenden Impulse für Geschäftsmodelle mit Stromspeichern folgen werden. Die Hoffnungen der Branche ruhen insoweit auf dem EEG 2016. Aus § 61a EEG 2016 könnten entscheidende Impulse kommen – wenn die Regelung noch etwas nachgebessert wird.

Weitere Informationen zu Stromspeichern im Entwurf zum EEG 2016 finden Sie auf unserem Blog www.speicher-bar.de. Hier informieren wir regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, wegweisende Projekte und politische Rahmenbedingungen rund um Energiespeicher. Schauen Sie doch mal vorbei!

Ansprechpartner

Dr. Florian Valentin
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: Valentin@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20

Ansprechpartner

Dr. Bettina Hennig
Rechtsanwältin | Partnerin

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Tel.: 030/8092482-20