Bundesnetzagentur gibt zweite Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen bekannt

17.06.2015 Bundesnetzagentur gibt zweite Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen bekannt

Am 8. Juni 2015 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite die zweite Ausschreibungsrunde zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich bekannt gemacht.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. August 2015. Eine weitere Ausschreibungsrunde wird in 2015 am 1. Dezember stattfinden.

Höchstwert

Der Höchstwert für den Gebotstermin liegt in dieser Ausschreibungsrunde bei 11,18 Cent pro Kilowattstunde. Der durch die Bundesnetzagentur festgesetzte Höchstwert ist somit im Vergleich zu der ersten Ausschreibungsrunde (hier: 11,29 Cent pro Kilowattstunde) abgesenkt worden.

Einheitspreis-Verfahren statt „pay-as-bid“-Verfahren

Anders als noch in der ersten Ausschreibungsrunde wird in der zweiten Ausschreibungsrunde das Einheitspreisverfahren („uniform pricing“) angewendet. Im Gegensatz zum „pay-as-bid“-Verfahren, in dem jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Wert bekommen hat, bekommt im Einheitspreisverfahren jedes Gebot als Zuschlagswert den Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots.

Ausschreibungsvolumen

Ausgeschrieben werden 150 MW installierte Leistung.

Maximale und minimale installierte Leistung

Wie bereits bei der ersten Ausschreibungsrunde dürfen auch an der zweiten Ausschreibungsrunde Gebote für Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 100 kW und 10 MW teilnehmen.

Gebotsabgabe und Formalien

Grundsätzlich gilt, damit ein Gebot in dem Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden kann, dass es spätestens bis zum Gebotstermin (hier: 1. August) bei der Bundesnetzagentur eingehen muss. Da das Fristende in diesem Fall auf einen Samstagabend fällt, verschiebt sich das Fristende auf den darauffolgenden Werktag, also Montag, den 3. August 2015.

Bei der Abgabe des Gebots sind unbedingt die vorgegebenen Formalien zu beachten, da das Gebot sonst vom Verfahren ausgeschlossen wird.

Bieter können mit Projekten, die in der ersten Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag erhalten haben, erneut an dieser Ausschreibung teilnehmen. Zu beachten ist, dass eine Verwendung der für den Gebotstermin 15. April 2015 veröffentlichten Formulare nicht mehr gestattet ist. Es sind zwingend, die an die zweite Ausschreibungsrunde angepassten Formulare der Bundesnetzagentur zu nutzen.

Bis zum Gebotstermin ist weiterhin die Erstsicherheit in Höhe von 4 Euro je angebotenem kW installierter Leistung (bzw. 2 Euro bei Vorliegen eines Offenlegungsbeschluss nach § 3 Absatz 2 BauGB oder einem beschlossenen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB für die angebotene Fläche) zu stellen und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 715 EUR zu zahlen.

Die Bundesnetzagentur hat zudem zusätzliche Hinweise zur Gebotsabgabe veröffentlicht. Hierdurch soll vermieden werden, dass erneut zahlreiche Gebote ausgeschlossen werden müssen. In der ersten Runde waren es insgesamt 37.

VBVH berät zur Freiflächenausschreibung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung und Prüfung der Angebotsunterlagen sowie bei allen Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen und Nachweisen. Sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartner

Dr. Florian Valentin
Rechtsanwalt | Partner

E-Mail: Valentin@vbvh.de
Tel.: 030/8092482-20