Biogasanlagen im EEG 2014: Zahlreiche Änderungen auch für Bestandsanlagen

15.08.2014 Biogasanlagen im EEG 2014: Zahlreiche Änderungen auch für Bestandsanlagen

Für die Septemberausgabe des Biogas Journal beleuchten von Bredow Valentin Rechtsanwälte in einem ausführlichen Beitrag die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für Biogasanlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1. August 2014 (Bestandsanlagen).

Der Beitrag behandelt die veränderten Vergütungsbedingungen für Bestandsanlagen. Eingegangen wird auf die Begrenzung der Vergütung durch die neu eingeführte „Höchstbemessungsleistung“, genauso wie auf die nunmehr maßgeblichen Regelungen zur Direktvermarktung und zur Flexibilitätsprämie im EEG 2014 für Bestandsanlagen.

Darüber hinaus werden die Einschränkungen für Biogasanlagen beim Landschaftspflege-Bonus im EEG 2014 und auch der Eigenversorgung für Bestandsanlagen angesprochen. Hier kann es gerade für Biogasanlagen mitunter zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen kommen. Diskutiert wird auch die Frage nach einer Abdeckpflicht von Gärrestlagern für Bestandsanlagen. Schließlich wird die neue Definition von Inbetriebnahme im EEG 2014 angesprochen. Diese neue Definition ist insbesondere im Zusammenhang mit der Umstellung für Erdgas-BHKW auf Biomethan von Bedeutung.

Ein Link zum Artikel wird hier auf der Website von von Bredow Valentin Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt, sobald der Beitrag veröffentlicht ist.