Die erste gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ist beendet. Am 12. April 2018 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Zuschläge öffentlich bekannt gegeben (die Pressemitteilung der BNetzA zur Auswertung der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie hier). Bemerkenswert ist, dass die Zuschläge ausschließlich an die Gebote für Solaranlagen gingen. Windprojekte konnten sich in der ersten technologieoffenen Ausschreibung dagegen nicht behaupten. Erste Stimmen aus der Branche sehen daher das von Beginn an umstrittene Konzept der gemeinsamen Ausschreibungen als gescheitert an (zu den Grundzügen des Ausschreibungsdesigns sowie zu ersten Bewertungen sehen Sie auch unsere Meldungen hier und hier).
Am 19. Februar 2018 startete die erste Ausschreibungsrunde der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen. Das für dieses Pilotprojekt ausgeschriebene Volumen von 200 Megawatt wurde mit 395 MW doppelt überzeichnet. Bis zum Ende des Gebotstermins gingen 54 Gebote ein, davon 18 für Windenergieanlagen an Land und 36 für Solaranlagen. Aufgrund der im Vergleich zu den Geboten für Windenergieanlagen wesentlich niedrigeren gebotenen anzulegenden Werte gingen in dieser Runde alle Zuschläge an Solarprojekte.
Insgesamt hat die BNetzA 32 Zuschläge für Gebote in einem Leistungsumfang von insgesamt 210 MW erteilt. Der Überhang von 10 MW resultiert aus der Tatsache, dass – von dem geringsten Gebot aufwärts – alle Gebote berücksichtigt werden, bis die ausgeschriebene Leistung erreicht ist. Übersteigt das letzte Gebot bereits die Volumengrenze, wird es dennoch vollständig berücksichtigt.
Die Zuschläge sind wie immer auf der Webseite der BNetzA bekannt gemacht worden (abrufbar hier). Der niedrigste Zuschlagswert liegt diesmal bei 3,96 ct/kWh, der höchste bei 5,76 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt nach dieser Runde 4,67 ct/kWh. Im Vergleich dazu lag der gemittelte Zuschlagswert bei der letzten Solar-Ausschreibung bei 4,33 ct/kWh, bei der letzten Wind-Onshore-Ausschreibung bei 4,73 ct/kWh. Insgesamt konnte die Solarbranche daher von der gemeinsamen Ausschreibung profitieren.
Bemerkenswert ist natürlich, dass sich kein einziges Windprojekt durchsetzen konnte, was in der Branche durchaus für Überraschung gesorgt hat. Der gemittelte Gebotswert für Windenergieanlagen betrug nach Angaben der BNetzA 7,23 ct/kWh. In den letzten regulären Wind-Ausschreibungen lagen die Gebotswerte dagegen insgesamt deutlich niedriger. Die deutliche Abweichung wird in ersten Branchenmeldungen mit verschiedenen Faktoren erklärt, etwa mit dem Erfordernis einer bestehenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, mit dem Ausschluss von Bürgerenergiegesellschaften, der Nichtgeltung des etablierten Referenzertragsmodells zum Ausgleich von Standortnachteilen sowie der speziellen Verteilernetzkomponente.
Insgesamt setzt sich der Eindruck fort, dass durch das Instrument der Ausschreibung die intendierte Kostensenkung beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchaus forciert wird. Allerdings bleibt weiterhin fraglich, ob eine gemeinsame Ausschreibung für Windenergie an Land und Solaranlagen wirklich zweckmäßig ist, um neben der Kostensenkung gleichzeitig auch den für die Energiewende ebenso erforderlichen Mix der Technologien voranzutreiben. Nächster Gebotstermin für die gemeinsame Ausschreibung ist der 1. November 2018. Es bleibt spannend, ob sich dann auch Gebote für Windenergieanlagen werden durchsetzen können.