Due Diligence und M & A
In dem dynamischen Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien werden Projektgesellschaften und Projekte in nahezu allen Entwicklungsstadien verkauft – von der Projektskizze über planungsreife Vorhaben, fertiggestellte Anlagen und Anlagenparks. Darüber hinaus heiß begehrt sind Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen und zukunftsfähigen Dienstleistungen.
Die Gründe für Transaktionen sind vielzählig. Bei Projektentwicklern ist die Suche nach Investoren und der Verkauf des PV-Anlagen-, Windenergie- oder Biogasprojekts ab einem bestimmten Fortschritt Teil des Geschäftsmodells. Für Anlagenbetreiber und Energieversorgungsunternehmen stehen bei der Entscheidung über den Ver- oder Ankauf von Anlagen, Projekten und Gesellschaften meist strategische Erwägungen bzw. die Teilhabe an der Energiewende im Vordergrund. Andere Investoren erwerben Projekte wiederum aus rein finanziellen Interessen.
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Unabhängig von den Hintergründen setzen der Kauf oder Verkauf stets eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung und Prüfung voraus. Teil dessen ist stets auch die Prüfung der mit dem Projekt verbundenen potenziellen rechtlichen Risiken (legal Due Diligence).
Aus Käufersicht muss am Ende des Vorbereitungs- und Prüfungsprozesses eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für oder gegen den Erwerb stehen. Neben technischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen kommt den rechtlichen Aspekten und Risiken für die Erwerbsentscheidung dabei eine entscheidende Rolle zu.
So ist bei Windenergieanlagen bzw. Windparks stets von zentraler Bedeutung, ob die Flächennutzungsverträge und Dienstbarkeiten rechtssicher gestaltet wurden und ob Projekte genehmigungsfähig bzw. bereits erteilte Genehmigungen rechtskräftig sind. Bei Biogasanlagen kommt neben der Genehmigung den abgeschlossenen Substratlieferverträgen, den Wärmelieferverträgen und der Beurteilung der förderrechtlichen Situation nach dem EEG im Rahmen einer Kaufentscheidung ein erhebliches Gewicht zu. Bei PV-Anlagen ist ebenfalls die vergütungsrechtliche Situation nach dem EEG von besonderer Bedeutung z.B., ob sich die PV-Anlagen tatsächlich auf einer Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befinden. Diese Punkte und weitere rechtliche Risiken werden im Hinblick auf das konkret zum Verkauf stehende Projekt im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence geprüft und bewertet.
Eine verkäuferseitige Due Diligence dient der Vermeidung von Überraschungen im Verkaufsverfahren und einer fundierten eigenen Bewertung der gegebenenfalls vorhandenen aber noch nicht erkannten rechtlichen Risiken. Für beide Seiten stellen identifizierte rechtliche Risiken wichtige Argumente in den Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises dar. Sie sind zudem bei der Gestaltung der für die Transaktion zu schließenden Verträge zu berücksichtigen, insbesondere um das Risiko zu minimieren, auf Gewährleistung oder Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Auch für den Verkäufer kann die Durchführung einer rechtlichen Due Diligence deshalb ein wichtiger Bestandteil bei der Vorbereitung des Verkaufs sein.
Wir führen Due Diligence-Prüfungen ebenso sorgfältig wie ziel- und lösungsorientiert durch. Art, Umfang und Fokus der Prüfung richten wir an den Vorgaben des Mandanten und dem Zweck der Due Diligence aus. Ziel unserer Prüfung ist es stets, potenzielle Risiken umfassend und verständlich darzulegen und darüber hinaus maßgeschneiderte Lösungswege aufzuzeigen. Dabei achten wir in besonderem Maße darauf, dass die vorgeschlagenen Lösungen nicht nur rechtssicher, sondern auch technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Due Diligence erfolgt klassischer Weise in einem Due Diligence Bericht. Stattdessen kommt jedoch ebenso eine – deutlich kürzere, zeit- und kostensparende – Zusammenfassung der ermittelten Risiken in einer Tabelle oder Powerpoint-Präsentation in Betracht.
Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen rund um den Kauf und Verkauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Projekten aus den Bereichen Windenergie, Biomasse/Biogas, PV, Wasserkraft und Speicher. Durch die enge Kooperation mit renommierten spezialisierten Kollegen stellen wir dabei sicher, dass nicht nur in unseren Kernkompetenzen, sondern darüber hinaus auch aus gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und finanzaufsichtsrechtlicher Sicht eine optimale Beratung gewährleistet ist.
Insbesondere bieten wir folgende Beratungsleistungen an:
schließen Rechtliche Due Diligence
- umfassende Prüfung aller rechtlichen Aspekte und Risiken, insbesondere im Hinblick auf das Umweltrecht, das Planungs- und Genehmigungsrecht, das Bau- und Grundstücksrecht, das Energierecht, das Gesellschaftsrecht und das Finanzaufsichtsrecht (KAGB, VermAnlG, WpG)
- Gestaltung, Prüfung, Bewertung und Verhandlung aller relevanten Verträge, insbesondere Kaufverträge (Asset Deal / Share Deal), Werklieferverträge, Generalunternehmerverträge, Flächennutzungsverträge, Wartungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Lieferverträge, Leitungsverträge, Direktvermarktungsverträge, Projektentwicklungsverträge, Planungsverträge, städtebauliche Verträge, Netzanschlussverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.
- Entwicklung von Lösungen zur Beseitigung von rechtlichen Risiken
- Erstellen von „Open-Issues“- oder „To do“-Listen zur Beseitigung rechtlicher Risiken
schließen Begleitung des gesamten Kauf- oder Verkaufsprozesses
- Vorbereitung des Verkaufsprozesses
- Prüfung und Erstellung von Angebots- und Verkaufsprospektunterlagen
- Durchführung und Begleitung von Angebotsverfahren und Ausschreibungen
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Rechtsanwaltliche Begleitung der Vertragsverhandlungen
- Prüfung und Due Diligence im Rahmen der Anlagenfinanzierung