Biogaseinspeisung
Die Fermentation natürlicher Rohstoffe ist keine Erfindung eines deutschen Limonaden-Herstellers. In mehr als 8.000 Biogasanlagen werden in Deutschland Gülle, Energiepflanzen und Abfälle zu Biogas vergoren – und das seit mehr als 15 Jahren. Biogas ist ein flexibler, regenerativer Energieträger, wie gemacht, um fossiles Erdgas zu ersetzen. Wie das geht? Das Biogas wird aufbereitet und einfach ins Erdgasnetz eingespeist.
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Im Jahr 2006 ist in Deutschland die erste Anlage zur Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas – auch „Biomethan“ oder „Bio-Erdgas“ genannt – in Betrieb genommen worden. Inzwischen sind in Deutschland mehr als 160 Biogaseinspeiseanlagen in Betrieb.
Biogasaufbereitung
In der Biogasaufbereitungsanlage wird der im Rohbiogas vorhandene CO2-Gehalt reduziert und der Brennwert des Biogases bzw. der Methangehalt auf das Niveau des Gasnetzes, in das das Biomethan eingespeist wird, angehoben. Für die CO2-Abtrennung gibt es verschiedene Verfahren, die derzeit angewendet werden. Meistverbreitet sind derzeit die Aminwäsche, die Druckwasserwäsche und die Druckwechseladsorption.
Ferner werden in der Biogasaufbereitungsanlage andere Begleitstoffe, deren Einspeisung in das Gasnetz mit nachteiligen Folgen für das Netz oder die angeschlossenen Verbraucher verbunden sein könnte, aus dem Biogas entfernt. Hier sind unter anderem Schwefelwasserstoff, Stickstoff und Wasser zu nennen.
Rechtsrahmen Biogaseinspeisung
Die Biogaseinspeisung ist in vielfältiger Hinsicht privilegiert.
So ist in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vorgesehen, dass Netzbetreiber verpflichtet sind, Biogasaufbereitungsanlagen an ihr Netz anzuschließen und das Biomethan aufzunehmen. Die vom Anschlussnehmer zu tragenden Netzanschlusskosten sind dabei im Regelfall auf 250.000 Euro gedeckelt. Zudem profitieren Biogaseinspeiser von Erleichterungen bei der Biogasbilanzierung und erhalten ein Entgelt für vermiedene Netzkosten in Höhe von 0,7 ct/kWh.
Anders als beim Stromnetzanschluss nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist bei der Biogaseinspeisung nach wie vor ein Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen. Der Netzanschlussvertrag enthält wichtige Bestimmungen zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasaufbereitungsanlage und des Netzanschlusses, die für ein erfolgreiches Biogaseinspeiseprojekt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind.
Da sich widersprechende Interessen auftreten können, kann es beim Netzanschluss zu Konflikten zwischen dem Biogaseinspeiser und dem Netzbetreiber kommen. Zwar konnte die Entwicklung eines branchenweiten Mustervertrages einige Streitpunkte beseitigen. Beim Abschluss des Netzanschlussvertrages ist dennoch Vorsicht geboten und die Begleitung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich. So werden die Anlagen zu den Verträgen, in denen unter anderem die wirtschaftlich bedeutenden Eigenschaften des einzuspeisenden Biomethans geregelt werden, auch im Fall der Nutzung des Mustervertrages individuell gestaltet. Der Netzbetreiber ist dabei an technische Regularien, die DVGW-Arbeitsblätter G 260 und G 262, gebunden. Ferner wird in einem gesonderten Realisierungsfahrplan der für die Projektentwicklung und den Vertrieb des Biomethans maßgebliche Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses vereinbart.
Verwendungsmöglichkeiten für das Biomethan
Biomethan ist ein Multitalent. Während die Speicherung von Strom nach wie vor nur zu hohen Kosten und in aller Regel nur kurzfristig möglich ist, kann auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Gasnetz eingespeist und dort – auch langfristig – gespeichert werden. Das Biomethan kann so über das Erdgasnetz flexibel verschiedenen Nutzungspfaden zugeführt werden. Neben der durch das EEG geförderten Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen kann das Biomethan auch zur Wärmeerzeugung in Gasthermen und als Kraftstoff genutzt werden.
Biogaseinspeiseprojekte sind nicht nur in technischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht komplex. Wir sind seit vielen Jahren im Bereich der Biogaseinspeisung tätig und haben bereits mehr als 40 Biogaseinspeiseprojekte rechtlich begleitet. Egal ob es um den Netzanschluss, die Vermarktungsmöglichkeiten für das Biomethan, den Gashandel oder die Vertragsgestaltung geht – mit unserer außergewöhnlichen Expertise und Erfahrung können wir Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.
Insbesondere bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei folgende Beratungsleistungen an:
schließen Anlagenprojektierung und -errichtung
- Begleitung des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG
- Einhaltung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben
- Prüfung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten zur Durchsetzung Ihres Genehmigungsanspruches oder zur Abwehr von Nachbarklagen Dritter
- Rechtliche Bewertung der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; Konzeptionierung und Schaffung der gesellschaftsvertraglichen Grundlagen
schließen Vertragsgestaltung und -prüfung
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Lieferverträgen (Rohbiogasliefervertrag, Biomasseliefervertrag/Substratliefervertrag, Wärmeliefervertrag, Biomethanliefervertrag, Stromliefervertrag)
- Anlagenbauvertrag/GU-Vertrag
- Projektübernahmevertrag
schließen Gasnetzanschluss, Anschlussnutzung und Biogasbilanzierung
- Verhandlung und Prüfung des Gasnetzanschluss- und -nutzungsvertrages, des Realisierungsfahrplans sowie gegebenenfalls von Zusatzvereinbarungen und Planungs- und Errichtungsvereinbarungen; Vorbehaltserklärungen
- Beratung zur Einspeisung und zum Transport von Biogas nach den Maßgaben des EnWG, der GasNZV, den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung Gas
- Rechtliche Bewertung der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; Konzeptionierung und Schaffung der gesellschaftsvertraglichen Grundlagen
- Beratung bei der Biogasbilanzierung und Vermarktung
- Geltendmachung von Schadensersatz bei Verzögerungen des Gasnetzanschlusses
schließen Direktvermarktung von Strom aus Biomethan-BHKW
- Prüfung und Bewertung von Direktvermarktungsverträgen
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für den Erhalt der Marktprämie, der Managementprämie und der Flexibilitätsprämie
- Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung des geeigneten Vermarktungspartners
schließen Alternative Vermarktungsmodelle für Strom aus Biomethan-BHKW
- Rechtliche Begleitung und Bewertung von Eigenverbrauchs- und Direktlieferungsmodellen sowie regionalen Direktvermarktungskonzepten
- Wärme- und Strom-Contracting-Modelle
- Beratung im Hinblick auf EEG-Umlage, Energiesteuer, Netzentgelte, KWK-Aufschlag, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten
schließen Verkauf und Übernahme von Biogaseinspeiseanlagen und -projekten
- Umfassende Begleitung des Verkaufsprozesses von Biogaseinspeiseanlagen oder Unternehmensbeteiligungen; Erstellung von Verkaufsprospekten und Verträgen
- Rechtliche Due Diligence; vollumfängliche Prüfung aller rechtlich maßgeblichen Dokumente zum Verkauf angebotener Biogasanlagen und Biogasaufbereitungsanlagen (käufer- und verkäuferseitig); Risikoanalyse
schließen Finanzierung von Biogaseinspeiseprojekten
- Begleitung der Finanzierung von Biogaseinspeiseprojekten oder Unternehmensbeteiligungen
- Rechtliche Due Diligence; vollumfängliche Prüfung aller rechtlich maßgeblichen Dokumente zur Finanzierung von Biogaseinspeiseprojekten; Risikoanalyse; Sicherheitenkonzept