Bau- und Genehmigungsrecht

Bau- und Genehmigungsrecht

Bau- und Genehmigungsrecht – Grundlage für den erfolgreichen Anlagenbetrieb

Für jedes Vorhaben, egal ob Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer Anlage ist die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben für einen wirtschaftlich erfolgreichen Anlagenbetrieb unumgänglich. Das Bau- und Genehmigungsrecht zeigt auf, welche Vorhaben an welchem Ort möglich sind und was hierfür nötig ist. Ein genehmigungswidriger Anlagenbetrieb indes ist nicht nur rechtswidrig, sondern kann auch zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Mit einer vorausschauenden Planung ist daher immer auch eine umfassende Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben verbunden.

Ohne eine Genehmigung geht es nicht. Für den Betrieb einer Anlage, gleich ob zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur Speicherung von Gas oder zur Lagerung von Gärprodukten, bedarf es mit wenigen Ausnahmen einer behördlichen Genehmigung. Gerade für größere Anlagenprojekte gilt es eine Vielzahl von genehmigungsrechtlichen Herausforderungen zu meistern. Projektierer und Anlagenbetreiber werden etwa mit Lärm- und naturschutzrechtlichen Fragestellungen, aber auch behördlich angeordneten Nachrüstpflichten, oder Streitigkeiten über die Einhaltung behördlicher Auflagen konfrontiert.

Das Genehmigungsrecht ist jedoch nicht nur eine dem Anlagenbetreiber auferlegte Last. Am Ende eines Genehmigungsverfahrens steht immerhin ein bestandkräftiger Bescheid, der dem Anlagenbetreiber eine sichere Rechtsposition für seinen Anlagenbetrieb gewährt.

Unsere rechtsanwaltliche Beratung im Bereich Bau- und Genehmigungsrecht

Wir beraten seit Jahren Projektierer und Betreiber von Anlagen in allen Rechtsfragen rund um das Bau- und Genehmigungsrecht. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung bei „kniffligen“ Verhandlungen mit der Behörde.

Insbesondere bieten wir Ihnen folgende Beratungsleistungen an: